15.11.2024
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Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 4796

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Sozialgericht Gießen Urteil14.10.2004

Zigaret­ten­rauchen schadet nicht nur der GesundheitSozialgericht lehnt Anerkennung einer Berufskrankheit ab

Das Sozialgericht Giessen hat die Klage einer Witwe auf Entschä­di­gungs­leis­tungen aus der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung abgewiesen. Deren Mann war in Alter von 60 Jahren infolge von akutem Rechts­herz­versagen bei schwerster Atemnot verstorben, nachdem ihm 10 Monate vorher ¼ der Lunge entfernt worden war.

Er hatte von 1979 bis 1990 als Monteur und Schweißer bei einer Firma in Alsfeld gearbeitet. Bis zu seinem Tod war er starker Raucher. Noch zu dessen Lebzeiten hatte die pneumologische Abteilung der Univer­si­täts­klinik Giessen den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit (Metall­staub­lun­ge­n­er­krankung, Schweißerlunge) bei der zuständigen Berufs­ge­nos­sen­schaft angezeigt.

Die Berufs­ge­nos­sen­schaft lehnte aber eine Anerkennung mit der Begründung ab, infolge des bis zum Tod fortgesetzten Rauchens sei eine konkurrierende Ursache für die Entstehung der Lunge­n­er­krankung vorhanden. Damit könne ein Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit nicht mehr nachgewiesen werden.

Die 3. Kammer des Sozialgerichts unter Vorsitz von Richterin Hiltmann holte im sich daran anschließenden Klageverfahren ein internistisch-pneumologisches Gutachten nach Aktenlage bei dem Leiter einer Fachklinik für Lunge­n­er­kran­kungen ein und wies die Klage auf eine Unfallrente ab, nachdem dieser ebenfalls das massive Zigaret­ten­rauchen als mögliche Ursache für das Entstehen der Erkrankung angesehen hatte.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung 04/2004 des SG Gießen vom 04.11.2004

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