18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 9448

Drucken
Urteil01.03.2010Sozialgericht GießenS 29 AS 1053/09
ergänzende Informationen

Sozialgericht Gießen Urteil01.03.2010

SG Gießen: Hartz IV trotz JugendarrestVierwöchiger Jugendarrest dient als Zuchtmittel, nicht als Freiheitsentzug und ist kein Grund für Leistungs­ver­wei­gerung

Auch wer einen Jugendarrest nach dem Jugend­ge­richts­gesetz (JGG) verbüßt, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Sozial­ge­setzbuch-Zweites Buch (SGB II). Die Vorschrift des § 7 Abs.4 Satz 2 SGB II, die solche Leistungen bei einer Freiheits­ent­ziehung grundsätzlich ausschließt, gilt hier nicht. Dies hat das Sozialgericht Gießen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein junger Mann aus dem Lahn-Dill-Kreis gegen die dortige Arge, die von ihm das Arbeits­lo­sengeld für die Zeit vom 17. Juni bis 1. Juli 2009 zurückhaben wollte. In dieser Zeit befand der Mann sich in einer Jugend­ar­rest­anstalt.

Kurzfristige Erzie­hungs­maß­regeln kein Grund für Kürzung der Leistungen

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den Vorschriften des JGG. Das Gesetz unterscheide bei den Reaktionen auf eine Jugendstraftat zwischen Erzie­hungs­maß­regeln, Zuchtmitteln sowie der Jugendstrafe und sehe somit ein abgestuftes System von Ahndungen mit steigender Intensität des Eingriffs vor. Jugendarrest, der bis zu einer Dauer von vier Wochen verhängt werden könne, sei ein Zuchtmittel und damit keine richterlich angeordnete Freiheits­ent­ziehung im Sinne der Ausschluss­vor­schrift. Hierdurch solle einem Jugendlichen eindringlich zum Bewusstsein gebracht werden, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen habe. Deshalb liefere der hier verhängte Jugendarrest keinen Grund dafür, Leistungen zu verweigern.

Quelle: ra-online, SG Gießen

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9448

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI