Sozialgericht Gießen Urteil10.04.2006
Geld für Pflegekinder ist nicht anrechenbarPflegegeld wird unabhängig von ALG II-Leistungen bezogen
Pflegegeld für Pflegekinder darf nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. In einer Entscheidung hat das Sozialgericht Gießen deshalb der Klage eines Ehepaares stattgegeben, das mehrere Pflegekinder betreut und dafür vom Jugendamt Pflegegeld erhält.
Ein Teil des Pflegegeldes war von der Hartz IV - Arbeitsgemeinschaft als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet worden.
Dies ist laut Sozialgericht nicht zulässig, weil es sich bei dem Pflegegeld um eine zweckbestimmte Leistung für den Unterhalt sowie die Erziehung des Pflegekindes und damit gerade nicht um Einkommen der Pflegeeltern handelt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 04/06 des SG Gießen vom 08.06.2006