15.11.2024
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Sozialgericht Gießen Urteil10.01.2013

Hartz IV: Schmerzen beim Treppensteigen rechtfertigen UmzugJobcenter muss Kosten für teurere Wohnung übernehmen

Ein Bezieher von Hartz IV-Leistungen hat dann Anspruch auf höhere Unter­kunfts­kosten durch das Jobcenter, wenn ein Umzug in eine teurere Wohnung aufgrund gesund­heit­licher Probleme (hier: Schmerzen beim Treppensteigen) unumgänglich und somit gerechtfertigt ist. Dies entschied das Sozialgericht Gießen.

Die 59jährige Frau des zugrunde liegenden Streitfalls bewohnte zusammen mit ihrem Sohn eine Mietwohnung im 4. Stock eines Hauses in Gießen. Ein Aufzug war nicht vorhanden. Das Jobcenter zahlte ihr hierfür einschließlich Heizung die Hälfte der Kosten in Höhe von 191,70 Euro monatlich. Die andere Hälfte übernahm ihr Sohn.

Lesitungs­emp­fängerin begründet Umzug mit gesund­heit­lichen Problemen

Im August 2012 beantragte sie bei dem Jobcenter die Zustimmung zu einem Umzug, den sie dann zum 1. Oktober 2012 durchführte. Die Miete für die neue Wohnung betrug einschließlich Nebenkosten 599 Euro im Monat. Die Notwendigkeit des Umzugs begründete die Frau damit, die bisherige Wohnung genüge nicht mehr den gesund­heit­lichen Anforderungen, sie habe erhebliche Schmerzen beim Treppensteigen. Dem Umzug stimmte das Jobcenter nicht zu, weil es hierfür keine Notwendigkeit sah.

Ärzte bestätigen gesundheitliche Schäden in Knie und Lenden­wir­belsäule

Nach Einholung von Befundberichten bei drei Ärzten hat das Sozialgericht Gießen das Jobcenter verpflichtet, die Kosten für die teurere Wohnung anteilig in Höhe von 299,50 Euro monatlich zu übernehmen. Der die Frau behandelnde Orthopäde hatte einen Knorpelschaden im rechten Kniegelenk und auch Gesund­heits­s­tö­rungen im Bereich der Lenden­wir­belsäule festgestellt. Er vertrat die Auffassung, beschwerdefrei werde seine Patientin ihre Einkäufe nicht mehr in den 4. Stock tragen können.

SG: Umzug war gerechtfertigt

Das Sozialgericht hielt dies für ausreichend, um den Umzug zu rechtfertigen. Auch ein Nicht­hil­fe­be­dürftiger würde umziehen, wenn das Treppensteigen dauerhaft mit Schmerzen verbunden wäre. Die Anforderungen an die Erfor­der­lichkeit eines Umzugs dürften gerade bei Vorliegen gesund­heit­licher Gründe nicht überzogen werden.

Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online

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