Dokument-Nr. 12847
Permalink https://urteile.news/
Sozialgericht Gießen Urteil17.11.2011
Keine Entschädigung für 1944 erlittenen UnfallUnfall nicht bewiesen
Auch 66 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges müssen Sozialgerichte sich noch mit Kriegsfolgen befassen. Das Sozialgericht Gießen hat die Klage einer 76jährigen Frau aus Gießen abgewiesen, mit der diese eine Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz für einen am 31.08.1944 erlittenen Unfall erreichen wollte.
Die in Oberschlesien geborene und 1989 nach Gießen übergesiedelte Klägerin hatte beim Versorgungsamt im Juni 2008 einen entsprechenden Antrag gestellt. Sie gab dabei an, sie sei am 31.08.1944 ca. 9.00 Uhr mit ihrem Fahrrad beim Brotholen von einem Militär-LKW angefahren und erheblich verletzt worden. Das Sozialgericht bestätigte nun die Entscheidung der Versorgungsverwaltung, diesen Unfall nicht zu entschädigen.
Bundesversorgungsgesetz
Das Bundesversorgungsgesetz sieht eine solche Entschädigung dann vor, wenn jemand „durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes oder die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse eine gesundheitliche Schädigung“ erlitten oder eine unmittelbare Kriegseinwirkung vorgelegen hat.
Klägerin hat Sachverhalt nicht beweisen können
Beides war nach Auffassung des Gerichts im Fall der Klägerin nicht bewiesen. Die damals 9 jährige habe keinen militärischen Dienst ausgeübt, sondern sei als Zivilistin auf dem Weg zum Bäcker geschädigt worden. Auch Kampfhandlungen und damit eine unmittelbare Kriegseinwirkung hätten nicht vorgelegen. Hinzu kam, dass infolge des Zeitablaufs eine weitere Aufklärung der genauen Umstände nicht mehr möglich war. Die Beweisnot gehe zu Lasten der Klägerin, da sie den Antrag so spät gestellt habe.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2012
Quelle: ra-online, Sozialgericht Gießen (pm/pt)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12847
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.