18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 2695

Drucken
Beschluss14.06.2006Sozialgericht Frankfurt am MainS 55 SO 173/06 ER
ergänzende Informationen

Sozialgericht Frankfurt am Main Beschluss14.06.2006

Hilfe zum Lebensunterhalt bei Unterbringung in PsychiatrieKeine Ablehnung bei Zuständigkeit eines anderen Leistungs­trägers der nicht zahlt

Der Antragsteller war im Zuge eines Strafverfahrens in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden und beantragte bei der Stadt Hanau Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese lehnte ab, da die Sicherstellung des Lebens­un­terhalts allein Aufgabe der stationären Einrichtung sei.

Dies, so entschied das Sozialgericht Frankfurt in einem Eilverfahren, könne aber nur gelten, wenn die Klinik auch tatsächlich ein „Taschengeld“ zahle. Nur dann sei der Antragsteller in der Lage, besondere persönliche Bedürfnisse selbst abzudecken. Eine Ablehnung der Hilfe zum Lebensunterhalt könne jedenfalls nicht damit begründet werden, es sei ein anderer Leistungsträger zuständig. Stünden dem Betroffenen – möglicherweise zu Unrecht - keine finanziellen Mittel zur Verfügung, müsse die Sozialhilfe eingreifen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Frankfurt am Main vom 28.06.2006

der Leitsatz

SGB XII § 35

1. Die Sicherstellung des Lebens­un­ter­haltes ist auch bei einer längerfristigen stationären Unterbringung Aufgabe der Sozialhilfe, wenn jedenfalls - möglicherweise zu Unrecht - keine finanziellen Mittel durch die Einrichtung selbst (persönliches Taschengeld) zur Verfügung gestellt werden.

2. Die Ablehnung der Hilfe zum Lebensunterhalt kann nicht mit der Zuständigkeit eines anderen Leistungs­trägers begründet werden, wenn dieser tatsächlich keine Zahlungen erbringt.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss2695

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI