14.11.2024
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Dokument-Nr. 4775

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Urteil14.11.2005Sozialgericht Frankfurt am MainS 25 KR 4401/01
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Sozialgericht Frankfurt am Main Urteil14.11.2005

Saison-Basket­ba­ll­spieler sind sozia­l­ver­si­che­rungs­pflichtigMonatlicher Verdienst von 2.000 € kein untergeordneter wirtschaft­licher Wert

Wird die Beschäftigung als Basket­ba­ll­spieler berufsmäßig ausgeübt und spielt der Verdienst keine untergeordnete Rolle, sind Beiträge in die Sozia­l­ver­si­cherung auch für Saisonspieler zu zahlen.

Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt ist dies der Fall, wenn ein Saisonvertrag beim Aufstieg automatisch und beim Abstieg optional verlängert wird und damit keine kurzfristige Beschäftigung vorliegt. Ein monatlicher Verdienst von über 2000 € sei ferner nicht von untergeordnetem wirtschaft­lichen Wert. Sind Profi-Spieler an einer Universität in den USA eingeschrieben sind, führe dies nicht zur Versi­che­rungs­freiheit, da das Studium aufgrund der sportlichen Tätigkeit nicht im Vordergrund stehen könne.

Für die drei Profispieler eines Basketball-Clubs in Langen sind damit zu Recht Sozia­l­ver­si­che­rungs­beiträge nachgefordert worden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Frankfurt am Main vom 07.03.2006

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