23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Frankfurt am Main Urteil24.01.2006

Brutaler Überfall auf dem Weg zur Arbeit begründet Anspruch auf UnfallrenteAnspruch erlischt nur bei gezieltem Angriff, der nachgewiesen werden muss

Ein Arbeitnehmer, der auf dem Weg zur Arbeit durch einen tätlichen Angriff verletzt wird, hat nur dann einen Anspruch auf Leistungen der Berufs­ge­nos­sen­schaft, wenn die Tat nicht dem privaten Bereich des Verletzten zuzuordnen ist. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt hervor. Seien die Beweggründe dem privaten Bereich des Verletzten zuzurechnen, bedeute die Zurücklegung des Weges von oder zu der Arbeitsstätte hingegen nur eine von vielen Gelegenheiten für den Überfall.

Ein Bauingenieur wurde auf dem Weg zur Arbeit vor seiner Wohnung überfallen. Ein maskierter Täter hieb mit einer Machete auf ihn ein und verletzte ihn schwer am ganzen Körper. Die Berufs­ge­nos­sen­schaft (BG) verweigerte die Zahlung einer Unfallrente, da die Tat nicht im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit gestanden habe. Da der Täter eine Waffe mit großer Klinge bei sich getragen habe, handele es sich um einen gezielten Angriff.

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt ist der Unfall­ver­si­che­rungs­schutz in diesem Fall jedoch nicht entfallen. Zwar komme es nach der Rechtsprechung des Bundes­so­zi­al­ge­richts bei einem vorsätzlichen Angriff entscheidend auf die Beweggründe des Angreifers an. Es bedürfe jedoch nicht zwingend eines betrie­bs­be­zogenen Tatmotivs, um den inneren Zusammenhang zwischen dem Überfall als Unfallereignis und der versicherten Tätigkeit herzustellen. Seien die Beweggründe dem privaten Bereich des Verletzten zuzurechnen, bedeute die Zurücklegung des Weges von oder zu der Arbeitsstätte hingegen nur eine von vielen Gelegenheiten für den Überfall. In diesen Fällen würde die betriebsfremde Beziehung zwischen Täter und Versichertem überwiegen.

Bislang konnte nach Mitteilung der Staats­an­walt­schaft Darmstadt weder ein Täter noch ein Tatmotiv festgestellt werden. Daran konnte auch eine Darstellung in der Sendung „XY ungelöst“ nichts ändern. Damit habe die insoweit beweis­pflichtige BG nicht nachweisen können, dass die Tat überwiegend persönlich motiviert gewesen sei. Dass der Verletzte angesichts seiner Frauen­be­kannt­schaften aus Eifersucht, Hass oder Wut Opfer des Überfalls geworden sei, wies das Gericht als bloße Vermutung zurück. Angesichts seiner Stellung als Oberbauleiter einer großen Baustelle könnte er ebenso gut von einem der zahlreichen Mitarbeiter seiner Subunternehmen überfallen worden sein. Auch eine schlichte Verwechslung sei nicht auszuschließen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Frankfurt am Main vom 05.04.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4655

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI