Dokument-Nr. 750
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Sozialgericht Düsseldorf Urteil12.05.2005
Hotelpianisten sind selbständig
Das Sozialgericht Düsseldorf hat jüngst in einer Entscheidung geurteilt, Pianisten in einer Hotelbar zur Unterhaltung der Gäste sind dann selbständig beschäftigt, wenn die Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse jeden typischen Arbeitnehmeranspruch vermissen lässt.
In dem zu beurteilenden Fall verneinten die Richter eine abhängige Beschäftigung der vom Hotel engagierten Hotelpianisten, weil die Verträge zwischen Hotel und Pianisten sowohl Urlaubsgeld als auch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ausdrücklich ausschlossen. Die Hotelpianisten stellten auch nicht ihre ganze Arbeitskraft dem Hotel zur Verfügung, sie seien nur am Abend beschäftigt und könnten ihr Rahmenprogramm selbst bestimmen. Auch trügen sie das Unternehmensrisiko, da das Hotel ihnen die Gage nur dann zahlte, wenn sie tatsächlich auftraten. Allein das Recht des Hotels, auf die Lautstärke der Darbietung Einfluss zu nehmen, reiche jedenfalls für eine Weisungsbefugnis im Sinne einer Arbeitnehmerstellung nicht aus.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2005
Quelle: Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 20.07.2005
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