23.11.2024
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Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 750

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Urteil12.05.2005Sozialgericht DüsseldorfS 27 RA 227/01
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Sozialgericht Düsseldorf Urteil12.05.2005

Hotelpianisten sind selbständig

Das Sozialgericht Düsseldorf hat jüngst in einer Entscheidung geurteilt, Pianisten in einer Hotelbar zur Unterhaltung der Gäste sind dann selbständig beschäftigt, wenn die Ausgestaltung der Vertrags­ver­hältnisse jeden typischen Arbeit­neh­me­r­an­spruch vermissen lässt.

In dem zu beurteilenden Fall verneinten die Richter eine abhängige Beschäftigung der vom Hotel engagierten Hotelpianisten, weil die Verträge zwischen Hotel und Pianisten sowohl Urlaubsgeld als auch Entgelt­fort­zahlung im Krankheitsfall ausdrücklich ausschlossen. Die Hotelpianisten stellten auch nicht ihre ganze Arbeitskraft dem Hotel zur Verfügung, sie seien nur am Abend beschäftigt und könnten ihr Rahmenprogramm selbst bestimmen. Auch trügen sie das Unter­neh­mens­risiko, da das Hotel ihnen die Gage nur dann zahlte, wenn sie tatsächlich auftraten. Allein das Recht des Hotels, auf die Lautstärke der Darbietung Einfluss zu nehmen, reiche jedenfalls für eine Weisungs­be­fugnis im Sinne einer Arbeit­neh­mer­stellung nicht aus.

Quelle: Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 20.07.2005

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