Dokument-Nr. 3484
Permalink https://urteile.news/
Sozialgericht Düsseldorf Urteil29.09.2006
Geburt begründet keinen erneuten Anspruch auf Arbeitslosengeld I
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass während des Bezugs von Arbeitslosengeld in der Kindererziehungszeit kein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht.
Die 44 Jahre alte Klägerin befand sich nach der Geburt ihres 2. Kindes ab Oktober 2001 in der Kindererziehungszeit; sie bezog bis zum September 2002 Arbeitslosengeld I. Im Juni 2004 beantragte sie dann erneut Arbeitslosengeld I im Hinblick auf einen von ihr behaupteten während der Kindererziehungszeit entstandenen neuen Anspruch. Die beklagte Agentur für Arbeit lehnte dies ab.
Die dagegen beim Sozialgericht Düsseldorf erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Die 25. Kammer wies die Klage der Klägerin ab. Zur Begründung führt die Kammer aus, dass zwar nach § 26 Abs. 2 a SGB III grundsätzlich auch während der Kindererziehungszeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgebaut werden könne. Dies gelte jedoch nicht, wenn während der Kindererziehungszeit bereits Arbeitslosengeld bezogen werde. Es entspreche dem erklärten Willen des Gesetzgebers, das Entstehen eines neuen Arbeitslosengeldanspruchs zu verhindern, wenn der Betroffene während der Kindererziehung einen alten Arbeitslosengeldanspruch aufbraucht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 04.12.2006
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3484
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.