21.11.2024
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Dokument-Nr. 3484

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Sozialgericht Düsseldorf Urteil29.09.2006

Geburt begründet keinen erneuten Anspruch auf Arbeits­lo­sengeld I

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass während des Bezugs von Arbeits­lo­sengeld in der Kinder­er­zie­hungszeit kein neuer Anspruch auf Arbeits­lo­sengeld entsteht.

Die 44 Jahre alte Klägerin befand sich nach der Geburt ihres 2. Kindes ab Oktober 2001 in der Kinder­er­zie­hungszeit; sie bezog bis zum September 2002 Arbeits­lo­sengeld I. Im Juni 2004 beantragte sie dann erneut Arbeits­lo­sengeld I im Hinblick auf einen von ihr behaupteten während der Kinder­er­zie­hungszeit entstandenen neuen Anspruch. Die beklagte Agentur für Arbeit lehnte dies ab.

Die dagegen beim Sozialgericht Düsseldorf erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Die 25. Kammer wies die Klage der Klägerin ab. Zur Begründung führt die Kammer aus, dass zwar nach § 26 Abs. 2 a SGB III grundsätzlich auch während der Kinder­er­zie­hungszeit ein Anspruch auf Arbeits­lo­sengeld aufgebaut werden könne. Dies gelte jedoch nicht, wenn während der Kinder­er­zie­hungszeit bereits Arbeits­lo­sengeld bezogen werde. Es entspreche dem erklärten Willen des Gesetzgebers, das Entstehen eines neuen Arbeits­lo­sen­geldan­spruchs zu verhindern, wenn der Betroffene während der Kindererziehung einen alten Arbeits­lo­sen­geldan­spruch aufbraucht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 04.12.2006

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