14.11.2024
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Sie sehen eine Geldbörse mit einer Gesundheitskarte von einer deutschen Krankenversicherung.

Dokument-Nr. 939

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Urteil06.07.2005Sozialgericht DresdenS 11 KA 829/02
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Sozialgericht Dresden Urteil06.07.2005

Krankenkasse muss umstrittene Krebstherapie bezahlen

Die Krankenkasse muss eine umstrittene Krebstherapie zahlen, die die Nebenwirkungen für die Patienten verringert. Der Ausgang des Zulas­sungs­ver­fahrens muss nicht abgewartet werden, wenn bereits ausreichende wissen­schaftliche Erkenntnisse über die Wirksamkeit des Mittels vorliegen. Das hat die 11. Kammer des Sozialgerichts Dresden in einem jetzt veröf­fent­lichten Urteil vom 6. Juli 2005 entschieden und folgt damit der Rechtsprechung des Bundes­so­zi­al­ge­richts.

Das von Chiron/Behring hergestellte Proleukin ist seit 1989 zur Behandlung von metas­ta­sie­rendem Nieren­zell­ka­rzinom zugelassen. Die Zulassung bezieht sich auf die Gabe mit der Spritze. Die Univer­si­täts­klinik Leipzig behandelte Nieren­kre­b­spa­tienten mit diesem Mittel. Allerdings erfolgte bei besonders schwer erkrankten Patienten mit Lungen­me­ta­stasen die Verabreichung durch Inhalation. Dabei treten weniger Nebenwirkungen auf. Versuche der Gabe mittels Spritze hatten keine Erfolge gezeigt. Die AOK Sachsen verlangte die bei drei Patienten angefallenen Kosten in Höhe von 95.177,23 € von der Klinik zurück.

Das Sozialgericht Dresden gab der Klage der Univer­si­täts­klinik Leipzig statt. Die AOK muss die Kosten vollständig tragen. Anja Ferchau, Vorsitzende der 11. Kammer: „Die Behandlung der lebens­be­droh­lichen Nieren­kre­bs­er­krankung mit der Inhalation von Proleukin ist in der Fachwelt mittlerweile anerkannt. Es gab für die drei Patienten keine vergleichbar wirksame Therapie. In diesem Fall ist eine Zulassung des Medikamentes nicht erforderlich.“

Quelle: Pressemitteilung des SG Dresden vom 06.09.2005

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