21.11.2024
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Dokument-Nr. 333

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Sozialgericht Dortmund Urteil20.12.2004

Unverzügliche Arbeits­los­meldung bei befristetem Arbeits­ver­hältnis

Unverzügliche Arbeits­los­meldung bei befristetem Arbeits­ver­hältnis Eine Agentur für Arbeit darf Leistungen nicht wegen verspäteter Arbeits­su­chend­meldung mindern, wenn die Meldung nach Abschluss erfolglos gebliebener Verhandlungen über eine Verlängerung des befristeten Arbeits­ver­hält­nisses erfolgte.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 46-jährigen Schweißers aus Fröndenberg, der in einem bereits einmal verlängerten und zuletzt bis zum 16.09.2003 befristeten Arbeits­ver­hältnis bei einer Zeita­r­beitsfirma gestanden hatte. Erst nach Mitteilung des Arbeitgebers vom 15.09.2003 über die Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses zum Folgetag meldete sich der Versicherte arbeitssuchend. Er gab an, ihm sei zuvor von dem Leiter der Perso­na­l­ab­teilung mitgeteilt worden, dass man sich um weitere Arbeit für ihn bemühe.

Die Agentur für Arbeit in Hamm minderte die Arbeits­lo­senhilfe um 1.050,00 EUR, weil der Arbeitslose gegen seine Pflicht zur frühzeitigen Arbeits­los­meldung verstoßen habe. Bereits mit Abschluss des befristeten Arbeits­ver­trages bzw. mit der wiederholten Befristung sei ihm der Zeitpunkt des Beschäf­ti­gungsendes bekannt gewesen. Die Arbeits­su­chend­meldung erst nach der Mitteilung des Arbeitgebers über die Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses sei daher nicht "unverzüglich" erfolgt.

Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die Agentur für Arbeit zur Zahlung der ungeminderten Arbeits­lo­senhilfe. Die Verpflichtung zur unverzüglichen Arbeits­los­meldung werde nicht schuldhaft verletzt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund andauernder Verhandlungen mit dem Arbeitgeber die begründete Hoffnung haben könne, das Arbeits­ver­hältnis fortzusetzen. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass das Arbeits­ver­hältnis bereits einmal verlängert worden sei. In diesem Falle habe der Arbeitnehmer noch keine sichere Kenntnis von der Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses gehabt.

Quelle: Pressemitteilung des SG Dortmund vom 13.01.2005

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