24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Dortmund Beschluss23.02.2007

Keine Sozialhilfe bei Grund­s­tücks­besitz im AuslandHaus in der Türkei

Besitzt ein Hilfeempfänger eine Ausland­s­im­mobilie und macht er keine konkreten Angaben zu deren Wert, kann das Sozialamt die Weitergewährung der Sozialhilfe verweigern.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines in Lüdenscheid lebenden Türken, der in seiner Heimat über ein bebautes Hausgrundstück verfügt. Die Stadt Lüdenscheid stellte die Leistung von Sozialhilfe ein, als sie hiervon erfuhr und von dem Hilfeempfänger keine konkreten Angaben erhielt, die einen Rückschluss auf den Wert des Hausgrundstücks zuließen.

Der hiergegen bei dem Sozialgericht Dortmund gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte keinen Erfolg. Der Antragsteller habe zur Vermeidung der Sozia­l­hil­fe­be­dürf­tigkeit sein gesamtes verwertbares Vermögen einzusetzen. Seine Angaben zur Größe des Grundstücks und des Hauses, zum Gebäu­de­zu­schnitt, zum Alter und zur Bauweise seien unvollständig und teilweise widersprüchlich. Die Zweifel an der Vermö­gens­lo­sigkeit des Antragstellers würden dadurch erhärtet, dass er existierende Fotos von dem Haus dem Gericht nicht vorgelegt habe. Die lediglich beigebrachte Bescheinigung des Dorfvorstehers lasse trotz angegebener Repara­tur­be­dürf­tigkeit keinen Schluss auf eine völlige Wertlosigkeit des Hauses zu, zumal es sich demnach entgegen dem Vorbringen des Antragstellers nicht um einen Stall, sondern um ein Wohnhaus handele, das er bei Besuchen in der Türkei nutze. Schließlich habe der Antragsteller nicht einmal ansatzweise vorgetragen, dass er eine Verwertung des Hausgrundstücks zumindest versucht habe.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Dortmund vom 10.10.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4967

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI