23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 3535

Drucken
ergänzende Informationen

Sozialgericht Dortmund Urteil09.10.2006

Rechtsradikaler muss mit Ausländern arbeitenWeigerung führt zu Kürzung des Arbeits­lo­sengelds

Weigert sich ein Langzeit­a­r­beitsloser, wegen seiner auslän­der­feind­lichen Gesinnung eine Arbeits­ge­le­genheit in einem Multi­kul­tu­rellen Forum anzunehmen, kann der Leistungsträger das Arbeits­lo­sengeld II kürzen.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines arbeitslosen Mannes aus Lünen, der sich weigerte, auf Aufforderung der Arbeits­ge­mein­schaft für den Kreis Unna (ARGE) eine Bewerbung an das Multikulturelle Forum e.V. in Lünen zu richten. Daraufhin kürzte die ARGE das Arbeits­lo­sengeld II von 345,- Euro für drei Monate um 30 %.

Zur Begründung der hiergegen erhobenen Klage machte der Arbeitslose geltend, er sehe sich als Sympathisant einer rechten Partei nicht in der Lage, für eine Institution zu arbeiten, die eine Integration von Ausländern befürworte und von Ausländern geleitet werde. Die angebotene Arbeits­ge­le­genheit habe nicht seiner Eingliederung in den Arbeitsmarkt, sondern seiner Disziplinierung und Demütigung gedient.

Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Die angebotene Arbeits­ge­le­genheit bei dem Multi­kul­tu­rellen Forum sei dem Kläger zumutbar, ohne dass er einen wichtigen Grund für seine Verweigerung habe. Die Gewissens- und Weltan­schau­ungs­freiheit des Klägers finde ihre Grenzen in dem verfas­sungs­recht­lichen Verbot der Diskriminierung von Ausländern. Von daher komme es nicht in Betracht, dem politischen Standpunkt des Klägers gegenüber Ausländern bei der Auswahl eines geeigneten Arbeitsplatzes Rechnung zu tragen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Dortmund vom 18.12.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3535

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI