18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 22343

Drucken
ergänzende Informationen

Sozialgericht Dortmund Urteil03.02.2016

Keine Abfindung der Unfallrente bei verkürzter LebenserwartungUnfall­versicherungs­träger darf bei Ermessens­entscheidung über Abfindung einer Rente medizinische Erwägungen berücksichtigen

Berufs­genos­sen­schaften dürfen die Abfindung von Arbeits­un­fa­l­l­opfern mit dem Kapitalwert der Verletztenrente ablehnen, wenn nach ärztlicher Feststellung eine verkürzte Lebenserwartung des Betroffenen besteht. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um einen Bergmann aus Lünen, der wegen einer Quarz­staub­lun­ge­n­er­krankung eine Unfallrente nach einer Minderung der Erwer­bs­fä­higkeit um 20 % bezieht. Seinen Antrag auf Kapitalisierung der Rente lehnte die Berufs­ge­nos­sen­schaft ab, weil keine dem Abfin­dungs­zeitraum entsprechende Lebenserwartung bestehe.

Verminderte Lebenserwartung rechtfertigt Ablehnung der Renten­ka­pi­ta­li­sierung

Die hiergegen gerichtete Klage wies das Sozialgericht Dortmund ab. Der Unfall­ver­si­che­rungs­träger dürfe bei der Ermes­sen­s­ent­scheidung über die Abfindung einer Rente medizinische Erwägungen berücksichtigen. Es sei statthaft, darauf zu achten, dass der Abfin­dungs­betrag und die voraus­sichtliche Rentenzahlung ohne Abfindung miteinander korre­spon­dierten. Der Kläger sei mit sieben Stents im Herzbereich versorgt und weise ein ausgeprägtes kardio­vas­kuläres Risikoprofil auf. Damit bestehe eine verminderte Lebenserwartung, die die Ablehnung der Renten­ka­pi­ta­li­sierung rechtfertige.

Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22343

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI