21.11.2024
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Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 704

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EntscheidungSozialgericht DetmoldS 6 SO 1/05 ER
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Sozialgericht Detmold Entscheidung

Hilfe zum Lebensunterhalt: Gericht verpflichtet Stadt zur Übernahme von Rückständen bei der Energie- und Wasser­ver­sorgung

Das Sozialgericht Detmold hat in einer Entscheidung die Stadt verpflichtet Hilfe zum Lebensunterhalt für Rückstände bei der Energie- und Wasser­ver­sorgung zu gewähren.

Es sah hier die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt zur Behebung einer Notlage als notwendig und gerechtfertigt an, da sich der Antragsteller in einer Notlage befand, die er aus eigener Kraft nicht überwinden konnte und die für seine Existenz bedrohlich war. Nach Mitteilung der Energie- und Wasser­ver­sorgung bestand dort gegenüber dem Antragsteller eine offene Forderung die bis zum Ende der 2. Kalenderwoche 2005 zu begleichen war. Bei Nichtzahlung drohte die Einstellung der Energie­ver­sorgung. In der drohenden Einstellung der Energie­ver­sorgung im Winter sei - so das Sozialgericht - ein nicht hinnehmbarer Nachteil zu sehen, der zudem eine konkrete Gefährdung der körperlichen Gesundheit darstelle.

Aus diesem Grunde sei dem Antragsteller die begehrte Hilfe darlehensweise zu gewähren, da hierdurch die drohende Einstellung der Energieleistung zunächst abgewendet werden konnte.

Quelle: Pressemitteilung des SG Detmold vom 05.07.2005

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