15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 1857

Drucken
Beschluss21.02.2005Sozialgericht DetmoldS 4 AS 4/05 ER
Nachinstanz:
  • Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss13.12.2005, L 1 P 3/05 AS ER
ergänzende Informationen

Sozialgericht Detmold Beschluss21.02.2005

Stadt zur vorläufigen Leistung von 1 € Arbeits­lo­sengeld verpflichtet

Einen Antrag auf Gewährung von Arbeits­lo­sengeld II hatte die Kommune mit Hinweis darauf abgelehnt, dass die Antragstellerin aufgrund der von ihr nachgewiesenen Einkom­mens­ver­hält­nissen nicht hilfebedürftig sei. Im einstweiligen Rechts­schutz­ver­fahren begehrte die Antragstellerin daraufhin zumindest Kranken­ver­si­che­rungs­schutz, da sie insulin­be­dürftig und dringend auf Medikamente angewiesen sei.

Dem trug das Sozialgericht in seiner Entscheidung Rechnung, in dem es Arbeits­lo­sengeld II in Höhe von 1,00 € zusprach und somit die Kranken­ver­si­cherung ermöglichte.

Nach Auffassung der 4. Kammer konnte die Antragstellerin infolge fehlender Kranken­ver­si­cherung ohne eigenes Einkommen die Arzt- und Medika­men­ten­kosten nicht tragen. Da der Insulinvorrat der Antragstellerin zur Neige ging, würden ihr ohne Kranken­ver­si­che­rungs­schutz schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung auch die Entscheidung in der Hauptsache nicht in der Lage wäre. Da im Eilverfahren die Entscheidung in der Hauptsache grundsätzlich nicht vorweg genommen werden darf, sprach das Gericht ihr Arbeits­lo­sengeld II in Höhe von 1,00 € zu, da dieser Betrag ausreicht, um Kranken­ver­si­che­rungs­schutz zu erlangen. Hierbei hat es dem Umstand Rechnung getragen, dass die Einkom­mens­si­tuation im einstweiligen Rechts­schutz­ver­fahren nicht abschließend geprüft werden konnte.

Erläuterungen
Entscheidung abgeändert durch Beschluss des Landes­so­zi­al­ge­richts Nordrhein-Westfalen vom 13.12.2005 Az.: L 1 P 3/05 AS ER

Quelle: Pressemitteilung des SG Detmold vom 07.02.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss1857

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI