23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 3624

Drucken
ergänzende Informationen

Sozialgericht Detmold Urteil09.10.2006

Berufs­ge­nos­sen­schaft muss keine Hinter­blie­be­nen­leis­tungen für verunglückten Hubschrau­ber­piloten zahlenKeine Beweise, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte

Die beklagte Berufs­ge­nos­sen­schaft hat keine Hinter­blie­be­nen­leis­tungen zu gewähren, wenn keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Versicherte im Unfallzeitpunkt einer geschützten Tätigkeit nachging.

Dies entschied das Sozialgericht Detmold auf die Klage einer 55-jährigen Frau, deren Ehemann am 26.04.2001 mit dem firmeneigenen Hubschrauber einen tödlichen Unfall erlitt. Er war als Unternehmer bei der Beklagten freiwillig unfall­ver­sichert und hat im Wesentlichen Ärzteteams aus den Krankenhäusern der Region befördert. Weder nach den Ermittlungen der Beklagten noch durch die gerichtlichen Versuche, den Sachverhalt und insbesondere die Motivlage des verstorbenen Ehemanns der Klägerin bei Antritt des tödlichen Fluges zu erforschen, ließ sich zur Überzeugung der Kammer feststellen, dass im Unfallzeitpunkt eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde.

Es ist – so das Gericht – nicht nachweisbar, dass ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Vorschriften stattgefunden hat. Zu viele ungewöhnliche Umstände verbieten den Rückschluss auf den erforderlichen eindeutigen Gesche­hens­ablauf. Unklar blieb trotz Vernehmung von Zeugen, aus welchen Gründen der Ehemann der Klägerin am Unfalltag Richtung Arnsberg gestartet ist. Zwar hat er – auch dies war nach Aussage des diensthabenden Fluglotsen ungewöhnlich – bei der Abmeldung am Verkehrs­lan­deplatz das Ziel seines Fluges angegeben und gleichzeitig mitgeteilt, dass dort ein Passagier aufgenommen werden sollte, entsprechende Meldungen an den Landeplatz bzw. den für die Flugkon­trollzone zuständigen Flugplatz erfolgten jedoch nicht. Ebenso wenig war ein Passagier am angegebenen Landeplatz auch nach intensiven Recherchen aufzufinden. Ungewöhnlich waren gleichfalls die Umstände des Absturzes, da ein technischer Defekt nicht festgestellt werden konnte. Es entsprach auch nicht den Gepflogenheiten des Unternehmens, Privatkunden in größerem Umfang zu befördern. Da auch Anhaltspunkte für eine gesundheitliche Beein­träch­tigung des verunfallten Piloten nicht ersichtlich waren, ist ein bestimmter Gesche­hens­ablauf im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit im Sinne eines Arbeitsunfalls nicht festzustellen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Detmold vom 12.12.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3624

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI