Sozialgericht Berlin Urteil02.08.2005
Arbeitslosengeld II: Hartz IV verstößt nicht gegen die VerfassungHöhe des Arbeitslosengeld II ist verfassungsgemäß
Die gesetzliche Regelung zur Höhe des Arbeitslosengelds II verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Sozialgericht Berlin.
Der Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts sei nicht zu beanstanden, urteilten die Berliner Richter. Durch das neue Arbeitslosgengeld II sah sich ein Berliner Ehepaar in seiner Menschenwürde verletzt. Nach Überzeugung des Gerichts ist das Arbeitslosengeld II nicht so niedrig, dass dadurch gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Das Existenzminimun bleibe gewahrt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion, Pressemitteilung des SG Berlin vom 04.08.2005