14.11.2024
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Dokument-Nr. 824

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Sozialgericht Berlin Urteil02.08.2005

Arbeits­lo­sengeld II: Hartz IV verstößt nicht gegen die VerfassungHöhe des Arbeits­lo­sengeld II ist verfas­sungsgemäß

Die gesetzliche Regelung zur Höhe des Arbeits­lo­sengelds II verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Sozialgericht Berlin.

Der Regelsatz zur Sicherung des Lebens­un­terhalts sei nicht zu beanstanden, urteilten die Berliner Richter. Durch das neue Arbeits­los­gengeld II sah sich ein Berliner Ehepaar in seiner Menschenwürde verletzt. Nach Überzeugung des Gerichts ist das Arbeits­lo­sengeld II nicht so niedrig, dass dadurch gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Das Existenzminimun bleibe gewahrt.

Quelle: Bericht der ra-online Redaktion, Pressemitteilung des SG Berlin vom 04.08.2005

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