21.11.2024
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Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 7067

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Sozialgericht Aachen Urteil29.09.2008

Krebs durch Radar: Rente für die Witwe eines Bundes­wehr­soldaten

Der Lockheed F 104-G Starfighter, Abfangjäger der Bundeswehr ab 1960, machte seinerzeit Schlagzeilen durch eine enorm hohe Zahl an Abstürzen, bei denen mehr als 110 Piloten ums Leben kamen. Offenbar war das Flugzeug aber nicht nur für das fliegende, sondern auch für das Bodenpersonal nicht ungefährlich: Die technische Ausrüstung des Jägers, insbesondere der Vorwärts­sichtradar NASARR, war für die daran arbeitenden Flugzeug­me­chaniker mit Röntgen­stör­strahlung verbunden.

Das Sozialgericht Aachensprach deshalb jetzt der Witwe eines Bundes­wehr­soldaten eine Witwenrente zu. Der 1993 an einer Unter­kie­fer­kre­bs­er­krankung verstorbene Ehemann der Klägerin war als Soldat 23 Jahre lang als Erster Flugzeug­me­cha­ni­ker­meister u.a. für die Vor- und Nachkontrolle bei startenden und landenden Starfightern zuständig und musste sich zu diesem Zweck mehrmals täglich in unmittelbare Nähe der eingeschalteten Radargeräte begeben. Er kam außerdem in näheren Kontakt mit einem Ölstandsmesser und mit Leucht­stoff­farben auf Instrumenten, von denen radioaktive Strahlung ausging.

Das Gericht kam nach Anhörung eines sachver­ständigen Zeugen zu dem Ergebnis, dass diese Belastungen so erheblich waren, dass auch unter Berück­sich­tigung der Feststellungen einer bei der Bundeswehr gebildeten „Arbeitsgruppe Aufklärung zu den Arbeits­platz­ver­hält­nissen Radar“ vom 17.1.2002 die von dem verstorbenen Ehemann der Klägerin verrichteten Tätigkeiten zu einer Organdosis führten, die wahrscheinlich als Ursache der Krebserkrankung anzusehen war. Die Klägerin hat deshalb Anspruch auf Versorgung nach dem Solda­ten­ver­sor­gungs­gesetz.

Quelle: ra-online, SG Aachen

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