Sozialgericht Aachen Urteil29.09.2008
Krebs durch Radar: Rente für die Witwe eines Bundeswehrsoldaten
Der Lockheed F 104-G Starfighter, Abfangjäger der Bundeswehr ab 1960, machte seinerzeit Schlagzeilen durch eine enorm hohe Zahl an Abstürzen, bei denen mehr als 110 Piloten ums Leben kamen. Offenbar war das Flugzeug aber nicht nur für das fliegende, sondern auch für das Bodenpersonal nicht ungefährlich: Die technische Ausrüstung des Jägers, insbesondere der Vorwärtssichtradar NASARR, war für die daran arbeitenden Flugzeugmechaniker mit Röntgenstörstrahlung verbunden.
Das Sozialgericht Aachensprach deshalb jetzt der Witwe eines Bundeswehrsoldaten eine Witwenrente zu. Der 1993 an einer Unterkieferkrebserkrankung verstorbene Ehemann der Klägerin war als Soldat 23 Jahre lang als Erster Flugzeugmechanikermeister u.a. für die Vor- und Nachkontrolle bei startenden und landenden Starfightern zuständig und musste sich zu diesem Zweck mehrmals täglich in unmittelbare Nähe der eingeschalteten Radargeräte begeben. Er kam außerdem in näheren Kontakt mit einem Ölstandsmesser und mit Leuchtstofffarben auf Instrumenten, von denen radioaktive Strahlung ausging.
Das Gericht kam nach Anhörung eines sachverständigen Zeugen zu dem Ergebnis, dass diese Belastungen so erheblich waren, dass auch unter Berücksichtigung der Feststellungen einer bei der Bundeswehr gebildeten „Arbeitsgruppe Aufklärung zu den Arbeitsplatzverhältnissen Radar“ vom 17.1.2002 die von dem verstorbenen Ehemann der Klägerin verrichteten Tätigkeiten zu einer Organdosis führten, die wahrscheinlich als Ursache der Krebserkrankung anzusehen war. Die Klägerin hat deshalb Anspruch auf Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2008
Quelle: ra-online, SG Aachen