15.11.2024
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Dokument-Nr. 2284

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Urteil17.03.2006Oberverwaltungsgericht des Saarlandes3 R 10/05
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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil17.03.2006

Kein Anspruch auf Behin­der­ten­leistung

Leistungen nach der Kraft­fahr­zeughilfe-Verordnung sind auf unabweisbaren behin­de­rungs­be­dingten Bedarf beschränkt.

Das Oberver­wal­tungs­gericht des Saarlandes hat entschieden, dass ein Behinderter keinen Anspruch darauf hat, dass ihm Leistungen nach der Kraft­fahr­zeughilfe-Verordnung in Form der Übernahme der Kosten für Inspektionen der behin­de­rungs­be­dingten Zusatz­ausstattung seines Kraftfahrzeuges gewährt werden, die er für geboten hält, um dem denkbaren Ausfall von Teilen dieser Zusatz­ausstattung vorzubeugen. Die Leistungen der Kraft­fahr­zeughilfe-Verordnung seien auf den unabweisbaren behin­de­rungs­be­dingten Bedarf beschränkt und eine Erfor­der­lichkeit in diesem Sinne könne nicht schon dann angenommen werden, wenn derartige Inspektionen sinnvoll oder zweckmäßig seien.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Saarland vom 03.04.2006

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