21.11.2024
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Dokument-Nr. 31530

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Beschluss04.02.2022Oberverwaltungsgericht des Saarlandes2 D 291/21
Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss13.12.2021, 3 K 577/21
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss04.02.2022

Zugehörigkeit zum Judentum begründet keine Klagebefugnis gegen Gedenktafel zur Erinnerung einer Militäreinheit im Zweiten WeltkriegKeine Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der national­sozialistischen Gewalt- und Willkür­herr­schaft

Die Zugehörigkeit zum Judentum begründet für sich allein genommen keine Klagebefugnis gegen eine Gedenktafel zur Erinnerung einer Militäreinheit im Zweiten Weltkrieg, solange durch die Gedenktafel nicht die national­sozialistische Gewalt- und Willkür­herr­schaft gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt wird. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 beantragte ein Mann jüdischen Glaubens beim Verwal­tungs­gericht des Saarlandes Prozess­kos­tenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen eine Gedenktafel zur Erinnerung des Einsatzes des Maschinengewehr-Bataillons 13 im Zweiten Weltkrieg. Die Tafel war in der historischen Festungsmauer des Stadtparkes einer Stadt im Saarland angebracht. Auf ihr befand sich zwischen dem im Profil nach rechts wiedergegebenen Portrait eines behelmten Soldaten mit geschlossenen Augen und dem im Eichenkranz umgegebenen Eisernen Kreuz die Inschrift: "M.G. Btl. 13/Saarlouis/Einsatz in/Dänemark/Norwegen/Russland/1938-1945". Der Kläger bewertete das Maschinengewehr-Bataillon als "Nazi-Tötungs­ma­schinerie" und als Verhöhnung der Opfer des Holocaust und der jüdischen Menschen.

Verwal­tungs­gericht lehnt Bewilligung von Prozess­kos­tenhilfe ab

Das Verwal­tungs­gericht hielt die beabsichtigte Klage auf Entfernung der Gedenktafel für aussichtslos und lehnte daher die Bewilligung der Prozess­kos­tenhilfe ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Klägers.

Oberver­wal­tungs­gericht verneint Klagebefugnis für Klage gegen Gedenktafel

Das Oberver­wal­tungs­gericht des Saarlandes bestätigte die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts. Die Klage habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Denn es fehle an der gemäß § 42 Abs. 2 VwGO erforderlichen Klagebefugnis des Klägers. Es sei nicht erkennbar, inwieweit das Vorhandensein der Gedenktafel für die Einsätze des MG Bataillons 13 im Zweiten Weltkrieg den Kläger konkret und persönlich in seinen Grundrechten verletze.

Keine Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der natio­nal­so­zi­a­lis­tischen Gewalt- und Willkür­herr­schaft

Der Gedenktafel komme ein rein infor­ma­to­rischer Charakter ohne jede Wertung zu, so das Oberver­wal­tungs­gericht. Es werde keine Aussage über das Judentum getätigt. Die natio­nal­so­zi­a­lis­tische Gewalt- und Willkür­herr­schaft werde nicht gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt und damit die Würde der Opfer in verletzender Weise gestört. Allein die Zugehörigkeit des Klägers zum Judentum reiche nicht für die Begründung einer Rechts­ver­letzung.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)

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