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- Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss13.12.2021, 3 K 577/21
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss04.02.2022
Zugehörigkeit zum Judentum begründet keine Klagebefugnis gegen Gedenktafel zur Erinnerung einer Militäreinheit im Zweiten WeltkriegKeine Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft
Die Zugehörigkeit zum Judentum begründet für sich allein genommen keine Klagebefugnis gegen eine Gedenktafel zur Erinnerung einer Militäreinheit im Zweiten Weltkrieg, solange durch die Gedenktafel nicht die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt wird. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 beantragte ein Mann jüdischen Glaubens beim Verwaltungsgericht des Saarlandes Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen eine Gedenktafel zur Erinnerung des Einsatzes des Maschinengewehr-Bataillons 13 im Zweiten Weltkrieg. Die Tafel war in der historischen Festungsmauer des Stadtparkes einer Stadt im Saarland angebracht. Auf ihr befand sich zwischen dem im Profil nach rechts wiedergegebenen Portrait eines behelmten Soldaten mit geschlossenen Augen und dem im Eichenkranz umgegebenen Eisernen Kreuz die Inschrift: "M.G. Btl. 13/Saarlouis/Einsatz in/Dänemark/Norwegen/Russland/1938-1945". Der Kläger bewertete das Maschinengewehr-Bataillon als "Nazi-Tötungsmaschinerie" und als Verhöhnung der Opfer des Holocaust und der jüdischen Menschen.
Verwaltungsgericht lehnt Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab
Das Verwaltungsgericht hielt die beabsichtigte Klage auf Entfernung der Gedenktafel für aussichtslos und lehnte daher die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Klägers.
Oberverwaltungsgericht verneint Klagebefugnis für Klage gegen Gedenktafel
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Klage habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Denn es fehle an der gemäß § 42 Abs. 2 VwGO erforderlichen Klagebefugnis des Klägers. Es sei nicht erkennbar, inwieweit das Vorhandensein der Gedenktafel für die Einsätze des MG Bataillons 13 im Zweiten Weltkrieg den Kläger konkret und persönlich in seinen Grundrechten verletze.
Keine Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft
Der Gedenktafel komme ein rein informatorischer Charakter ohne jede Wertung zu, so das Oberverwaltungsgericht. Es werde keine Aussage über das Judentum getätigt. Die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft werde nicht gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt und damit die Würde der Opfer in verletzender Weise gestört. Allein die Zugehörigkeit des Klägers zum Judentum reiche nicht für die Begründung einer Rechtsverletzung.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
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