20.01.2025
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Dokument-Nr. 6673

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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss11.09.2008

Nachbarn müssen Kinderkrippe in Wohngebiet hinnehmenZulassung einer Kinderkrippe im reinen Wohngebiet in Merzig

Das Oberver­wal­tungs­gericht des Saarlandes hat einen Normen­kon­trol­lantrag gegen einen vorha­ben­be­zogenen Bebauungsplan der Kreisstadt Merzig zurückgewiesen, durch den der Beigeladenen die Einrichtung einer integrativen Kinderkrippe in einem bisher als Wohnhaus genutzten Gebäude im reinen Wohngebiet auf dem Nachba­r­grundstück der Antragsteller ermöglicht werden soll.

Das Gericht hat ausgeführt, dass Kinderkrippen auch im reinen Wohngebiet als sozialadäquate Ergänzung der Wohnbebauung grundsätzlich zulässig und deswegen von der Nachbarschaft hinzunehmen seien. Ein Anspruch, von jeglicher Veränderung einer vorhandenen städtebaulichen Nutzungs­si­tuation im Umfeld des eigenen Anwesens verschont zu bleiben, bestehe nicht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG des Saarlandes vom 11.09.2008

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