Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss11.09.2008
Nachbarn müssen Kinderkrippe in Wohngebiet hinnehmenZulassung einer Kinderkrippe im reinen Wohngebiet in Merzig
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat einen Normenkontrollantrag gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Kreisstadt Merzig zurückgewiesen, durch den der Beigeladenen die Einrichtung einer integrativen Kinderkrippe in einem bisher als Wohnhaus genutzten Gebäude im reinen Wohngebiet auf dem Nachbargrundstück der Antragsteller ermöglicht werden soll.
Das Gericht hat ausgeführt, dass Kinderkrippen auch im reinen Wohngebiet als sozialadäquate Ergänzung der Wohnbebauung grundsätzlich zulässig und deswegen von der Nachbarschaft hinzunehmen seien. Ein Anspruch, von jeglicher Veränderung einer vorhandenen städtebaulichen Nutzungssituation im Umfeld des eigenen Anwesens verschont zu bleiben, bestehe nicht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG des Saarlandes vom 11.09.2008