18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 29585

Drucken
Beschluss10.12.2020Oberverwaltungsgericht des Saarlandes2 B 361/20
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss10.12.2020

OVG Saarland weist Eilantrag gegen Quarantäne-Maßnahmen für Reiserückkehrer abInteresse der Gesamt­be­völ­kerung am Schutz von Leib und Leben überwiegt

Das Oberverwaltungs­gericht des Saarlandes hat einen Normenkontroll-Eilantrag auf Außer­voll­zug­setzung der §§ 1 und 3 der Verordnung zu Quarantäne-Maßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus, soweit in diesen Vorschriften eine Absonderung für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland in das Saarland angeordnet wird, zurückgewiesen.

Die Antragstellerin plant die Durchführung einer von ihr vor Weihnachten gebuchten Reise zu ihrer Zweitwohnung auf Mallorca. Sie beabsichtigt, während des Fluges durchgängig eine Maske der höchsten Schutzkategorie (FFP 3) zu tragen und verweist auf einen auf der Baleareninsel im Vergleich zu ihrem Heimatlandkreis im Saarland niedrigeren Inzidenzwert. In der durch die Verordnung vorgesehenen Verpflichtung zur Absonderung nach der Rückkehr sieht die Antragstellerin unter anderem eine Verletzung ihrer Grundrechte der Berufsfreiheit, der Freiheit der Person und des Gleich­heits­grund­satzes. Es sei zudem bereits zweifelhaft, ob die angeordnete Absonderung von 10 Tagen nach Wiedereinreise in der eigenen Wohnung überhaupt geeignet sei, einer Ausbreitung des Infek­ti­o­ns­ge­schehens entgegen zu wirken. Nicht jede aus dem Ausland nach Deutschland einreisende Person könne "automatisch" als anste­ckungs­ver­dächtig angesehen werden.

Abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Pflicht zur Absonderung für Reiserückkehrer ist im Eilverfahren nicht möglich

Nach Einschätzung des Gerichts ist eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Pflicht zur Absonderung für Reiserückkehrer im Eilverfahren nicht möglich, da der Fall eine Vielzahl komplexer fachlicher und rechtlicher Fragen aufwirft, deren Klärung einem Haupt­sa­che­ver­fahren vorbehalten bleiben müssen. Die wegen der offenen Erfolgs­aus­sichten gebotene Folgenabwägung führt dazu, dass die Interessen der Gesamt­be­völ­kerung am Schutz von Leib und Leben die von der Antragstellerin gemachten Gründe für eine vorläufige Außer­voll­zug­setzung der angegriffenen Quarantäne-Vorschrift überwiegen. Der durch eine Vielzahl von Neuinfektionen und eine hohe Anzahl von Todesfällen gekennzeichnete Stand des Infek­ti­o­ns­ge­schehens erfordere die Möglichkeit, eine solche Schutzmaßnahme zu ergreifen und so die Verbreitung der Infek­ti­o­ns­krankheit zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung effektiver zu verhindern. Demgegenüber werde das Gewicht der Eingriffe aufgrund der Regelung dadurch abgemildert, dass eine Reduzierung der Abson­de­rungsdauer durch eine freiwillige Testung nach fünf Tagen sowie die Erteilung einer Ausnahme von der Abson­de­rungs­pflicht bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich seien.

Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (pm/pt)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss29585

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI