21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 30171

Drucken
Beschluss22.04.2021Oberverwaltungsgericht des Saarlandes2 B 104/21
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss22.04.2021

OVG weist Eilantrag gegen "Testpflicht" für Ladenlokale zurückKein Grund­rechts­verstoß feststellbar

Das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes hat einen Eilantrag einer Betreiberin mehrerer Telefonshops gegen die sog. Corona-Verordnung des Landes zurückgewiesen. Sie vertreibt Telekom­mu­ni­kations­dienst­leis­tungen, verfügt über eine eigene technische Abteilung für Inter­net­stö­rungen und bietet zusätzlich eine Paketstation an.

Im hier vorliegenden Fall wandten sich die Antragstellerin gegen eine Regelung in der Verordnung, wonach das Betreten auch ihres Ladenlokals nur mit einem negativen SARS-CoV-2-Test möglich ist.

OVG: Kein Verstoß gegen das Grundrecht der Berufs­aus­übungs­freiheit feststellbar

Nach Auffassung des OVG lasse sich bei summarischer Überprüfung kein Verstoß gegen das Grundrecht der Berufs­aus­übungs­freiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Antragstellerin feststellen. Bei einer Güterabwägung müssten die Interessen der Antragstellerin an einem Aufsuchen ihrer Geschäfte ohne vorherigen Test hinter dem überragenden Interesse an der Eindämmung der Ausbreitung der Corona-Pandemie zurückstehen.

Testpflicht als geeignetes milderes Mittel gegenüber einer Schließung

Das Testerfordernis stelle ein milderes Mittel gegenüber einer vollständigen Schließung dar. Dass bestimmten Ladengeschäften und Betrieben gegenüber anderen Geschäfts­be­reichen eine besondere Bedeutung zuerkannt worden sei, stelle keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleich­be­hand­lungssatz dar (Art. 3 Abs. 1 GG). Den privilegierten Bereichen sei gemeinsam, dass sie bei typisierender Betrachtung die für die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrecht­er­haltung des öffentlichen Lebens existen­zwichtigen Waren und Dienst­leis­tungen anböten.

Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (pm/aw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss30171

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI