21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 4959

Drucken
Urteil05.09.2007Oberverwaltungsgericht des Saarlandes1 A 43/07, 1 A 44/07
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil05.09.2007

Erhebung von Nieder­schlags­was­ser­ge­bühren für Entwässerung von Bundesstraßen rechtmäßig

Das Oberver­wal­tungs­gericht des Saarlandes hat die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Erhebung von Nieder­schlags­was­ser­ge­bühren für die Oberflä­chen­ent­wäs­serung von Bundes­au­to­bahnen und Bundes- und Landstraßen durch eine Kommune im Saarland bejaht.

In die Gebührenpflicht dürfen danach jedoch nur solche Teilflächen einer Bundesautobahn einbezogen werden, bei denen eine Entwässerung in die Kanalisation der Gebühren erhebenden Gemeinde erfolgt. Die Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurch­fahrten der Bundesstraßen ("Ortsdurch­fahr­ten­richt­linien") stehen der Erhebung der Gebühren für die Oberflä­chen­ent­wäs­serung nicht entgegen, da sie für Bundes­au­to­bahnen nicht gelten. (Gesch.-Nr. 1 A 44/07)

Die Ortsdurch­fahr­ten­richt­linien stehen einer Erhebung der Gebühren für die Oberflä­chen­ent­wäs­serung von Bundes- und Landstraßen nicht generell entgegen, da sie einer Umsetzung durch Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen. (Gesch.-Nr. 1 A 43/07)

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG des Saarlandes vom 09.10.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4959

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI