18.10.2024
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Urteil05.09.2007Oberverwaltungsgericht des Saarlandes1 A 43/07, 1 A 44/07
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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil05.09.2007

Erhebung von Nieder­schlags­was­ser­ge­bühren für Entwässerung von Bundesstraßen rechtmäßig

Das Oberver­wal­tungs­gericht des Saarlandes hat die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Erhebung von Nieder­schlags­was­ser­ge­bühren für die Oberflä­chen­ent­wäs­serung von Bundes­au­to­bahnen und Bundes- und Landstraßen durch eine Kommune im Saarland bejaht.

In die Gebührenpflicht dürfen danach jedoch nur solche Teilflächen einer Bundesautobahn einbezogen werden, bei denen eine Entwässerung in die Kanalisation der Gebühren erhebenden Gemeinde erfolgt. Die Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurch­fahrten der Bundesstraßen ("Ortsdurch­fahr­ten­richt­linien") stehen der Erhebung der Gebühren für die Oberflä­chen­ent­wäs­serung nicht entgegen, da sie für Bundes­au­to­bahnen nicht gelten. (Gesch.-Nr. 1 A 44/07)

Die Ortsdurch­fahr­ten­richt­linien stehen einer Erhebung der Gebühren für die Oberflä­chen­ent­wäs­serung von Bundes- und Landstraßen nicht generell entgegen, da sie einer Umsetzung durch Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen. (Gesch.-Nr. 1 A 43/07)

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG des Saarlandes vom 09.10.2007

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