23.11.2024
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Sie sehen einen Müllwagen beim Abholden der Mülltonnen.

Dokument-Nr. 7178

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Beschluss01.12.2008Thüringer Oberverwaltungsgericht1 EO 566/08
Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss04.09.2008, 7 E 877/08 We
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Thüringer Oberverwaltungsgericht Beschluss01.12.2008

Grünes Licht für "blaue Tonne" im Landkreis Gotha

Das Thüringer Oberver­wal­tungs­gericht hat im vorläufigen Rechts­schutz­ver­fahren entschieden, dass ein privates Entsor­gungs­un­ter­nehmen im Landkreis Gotha "blaue Tonnen" aufstellen und Papier, Pappe und Kartonagen aus Privat­haus­halten einsammeln und entsorgen darf.

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat damit der Beschwerde des Entsor­gungs­un­ter­nehmens gegen einen Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Weimar stattgegeben.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass das vom Landkreis ausgesprochene Verbot von den abfall­recht­lichen Bestimmungen nicht gedeckt sei. Das private Entsor­gungs­un­ter­nehmen (die Antragstellerin) habe zum einen ausreichend nachgewiesen, dass die Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden. Das Unternehmen sei nämlich bereits seit längerer Zeit unbeanstandet im Auftrag des Landkreises tätig gewesen und habe von diesem auch den Zuschlag erhalten, in den nächsten Jahren die Entsorgung des im Landkreis anfallenden kommunalen Anteils der Papierabfälle durchzuführen. Zum anderen stünden der privaten Altpa­pier­sammlung auch keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen. Dabei komme es darauf an, ob durch die Tätigkeit der Antragstellerin die Funkti­o­ns­fä­higkeit der Abfal­l­ent­sorgung des Landkreises gefährdet würde. Es fehlten aber Anhaltspunkte dafür, dass der Landkreis im Falle eines Rückzugs der Antragstellerin aus der gewerblichen Papiersammlung nicht mehr in der Lage sei, eine geordnete Abfuhr und Entsorgung dieser Abfälle aus privaten Haushalten vorzunehmen.

Auch werde eine Gefährdung der Funkti­o­ns­fä­higkeit der öffentlich-rechtlichen Abfal­l­ent­sorgung nicht dadurch belegt, dass der Landkreis künftig einen Teil des bislang erfassten Altpapiers und damit Verwer­tungs­erlöse verliere. Es sei nicht erkennbar, dass die vom Landkreis befürchtete Gebüh­re­n­er­höhung zu einer ernsthaften Gefährdung der Funkti­o­ns­fä­higkeit des öffentlich-rechtlichen Entsor­gungs­systems führen werde. Aus dem Fehlbedarf errechne der Landkreis selbst für den Fall, dass das ge­samte Altpapier dem kommunalen System entzogen werde, eine Gebüh­re­n­er­höhung von 1,88 €/Jahr für einen Zwei-Personen-Haushalt, wodurch keine Überforderung eintrete. Es sei zudem realistischer anzunehmen, dass ein Teil des Altpapiers auch weiter wie bisher über die aufgestellten Sammelcontainer entsorgt werde.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Thüringen vom 09.12.2008

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