Dokument-Nr. 29525
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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Beschluss26.11.2020
Landesdüngeverordnung von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein hat BestandVerfahren zur Ermittlung der Nitratbelastung in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein korrekt
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holsteinischen hat 82 Normenkontrollanträge von schleswig-holsteinischen Landwirten gegen die aktuelle Landesdüngeverordnung abgelehnt.
Die im Jahr 2018 von der Landesregierung erlassene Landesdüngeverordnung bestimmt zum Schutz des Grundwassers für sogenannte „Rote Gebiete“ abweichend von den bundesweit geltenden Vorgaben verschärfte Anforderungen an das Düngen und eine längere Sperrfrist im Winter. Die Antragsteller halten die Einbeziehung bestimmter Gemarkungen im Süden von Schleswig-Holstein, in denen sich ihre landwirtschaftlichen Flächen befinden, für rechtswidrig.
Verfahren zur Ermittlung der flächenhaften Ausdehnung der Nitratbelastung im Grundwasserkörper nicht zu beanstanden
Das OVG hat entschieden, dass die Landesregierung diese Gebiete zu Recht in die Landesdüngeverordnung aufgenommen hat. Der chemische Zustand der darunterliegenden Grundwasserkörper sei von den zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zutreffend insgesamt als „schlecht“ im Sinne der Grundwasserverordnung eingestuft worden. Diese Einstufung aus dem Jahr 2015 konnte vom Verordnungsgeber übernommen werden, ohne eine Neueinstufung anhand aktuellerer Messwerte vorzunehmen. Sie sei – weil den für die Einstufung zuständigen Behörden ein Beurteilungsspielraum zukomme – vom Senat nur dahingehend zu überprüfen, ob sie fachlich vertretbar sei. Danach seien das in Mecklenburg-Vorpommern angewandte geostatistische und das in Schleswig-Holstein angewandte arithmetische Verfahren zur Ermittlung der flächenhaften Ausdehnung der Nitratbelastung im Grundwasserkörper nicht zu beanstanden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/aw)
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