15.11.2024
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Dokument-Nr. 2286

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Beschluss11.04.2006Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein2 MB 6/06
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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Beschluss11.04.2006

Flensburgs Bürger­meis­terwahl war korrekt

Auf den Antrag zweier Ratsmitglieder hatte das Verwal­tungs­gericht Schleswig der Stadt Flensburg durch eine einstweiligen Anordnung vom 16.02.2006 untersagt, die von der Ratsversammlung gewählten Stadträte zu Bürgermeistern zu ernennen, und dies damit begründet, dass das Ausschrei­bungs­ver­fahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei.

Diese Entscheidung hat das Oberver­wal­tungs­gericht Schleswig-Holstein aufgehoben und die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig verworfen. Es sei nicht erkennbar, dass durch die Ernennung der Gewählten Rechte der Antragsteller verletzt sein könnten.

Selbst wenn das Ausschrei­bungs­ver­fahren an Rechtsmängeln litte, so sei allein die Ratsversammlung, nicht aber das einzelne Ratsmitglied, befugt, vom Oberbür­ger­meister zu verlangen, dass er den Beschluss nicht umsetze. Anderenfalls hätten es einzelne Ratsmitglieder in der Hand, die Kompetenzen der Ratsversammlung auch gegen deren mehrheitlich gebildeten Willen anderen Organen der Stadt gegenüber durchzusetzen. Dies aber widerspreche dem durch das kommunale Organi­sa­ti­o­nsrecht festgelegten Kompetenzgefüge und liefe überdies in der Tendenz auf einen körper­schafts­in­ternen Geset­zes­voll­zie­hungs­an­spruch hinaus, der den einzelnen Mitgliedern der Ratsversammlung nicht zustehe.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Schleswig-Holstein vom 12.04.2006

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