Dokument-Nr. 32594
Permalink https://urteile.news/
- Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss02.12.2022, 3 L 706/22
Oberverwaltungsgericht Sachsen Beschluss03.12.2022
Aus Wohnung verwiesener Ehemann hat Anspruch auf Abholung persönlicher GegenständeUnzulässiger Verweis auf Möglichkeit der Abholung durch Dritte
Wird eine Ehemann wegen Gewalttaten aus der Ehewohnung verwiesen, so hat er einen Anspruch auf Abholung seiner persönlichen Gegenstände. Der Verweis auf die Möglichkeit der Abholung durch Dritte ist unzulässig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehemann wurde im Jahr 2022 aus der in Leipzig liegenden Ehewohnung verwiesen, da er sich gewalttätig gegenüber seiner Ehefrau gezeigt hatte. Nachfolgend wollte der Ehemann seine persönlichen Gegenstände aus der Wohnung holen, was ihm polizeilich untersagt wurde. Er wurde auf die Möglichkeit einer Abholung der Gegenstände durch Dritte verwiesen. Der Ehemann war damit nicht einverstanden und ging daher gerichtlich gegen das Verbot vor. Das Verwaltungsgericht Leipzig entschied gegen ihn. Nunmehr hatte das Oberverwaltungsgericht Sachsen eine Entscheidung zu treffen.
Anspruch auf Abholung der persönlichen Gegenstände
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen entschied zu Gunsten des Ehemanns. Die Polizei habe unverzüglich sicherzustellen, dass dem Ehemann auf seine Bitte hin unverzüglich die Abholung in der Ehewohnung befindlicher persönlicher Gegenstände dadurch ermöglicht werde, dass die Polizei die Ehefrau von der Abholung vorher in Kenntnis setzt und ihm durch die Begleitung von Polizeibeamten die Abholung ermöglicht werde.
Unzulässiger Verweis auf Abholung durch Dritte
Der Verweis auf eine Abholung durch Dritte sei rechtswidrig, so das Oberverwaltungsgericht. Der Ehemann habe Anspruch auf persönliche Abholung der Gegenstände. Eine Abholung durch Dritte gewährleiste nicht in gleicher Weise, dass der Ehemann selbst die nötigen Gegenstände aufsuchen und mitnehmen kann.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss32594
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.