21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 31516

Drucken
Beschluss20.01.2022Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt2 L 155/21
Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Halle, Urteil20.10.2021, 2 A 80/19 HAL
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss20.01.2022

Mit Sitzbänken und Tischen ausgestattete Grillhütte stellt bau­ordnungs­rechtlich ein Aufenthaltsraum darGrillhütte muss beseitigt werden

Ein mit Sitzbänken und Tischen ausgestatte Grillhütte stellt ein Aufenthaltsraum im Sinne von § 2 Abs. 5 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) dar. Liegt eine Genehmigung zur Errichtung der Grillhütte nicht vor, muss sie beseitigt werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Sachsen-Anhalt entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines Grundstücks wurden im Oktober 2021 vom Verwal­tungs­gericht Halle dazu verurteilt, eine auf ihrem Grundstück stehende Grillhütte zu entfernen. Die Grillhütte war mit gepolsterten Sitzbänken und Esstischen ausgestattet. Das Gericht wertete die Grillhütte daher als Aufenthaltsraum, die ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde. Da das Gericht die Berufung nicht zuließ, beantragten die Grund­s­tücks­ei­gentümer deren Zulassung.

Vorliegen eines geneh­mi­gungs­pflichtigen Aufent­haltsraums

Das Oberver­wal­tungs­gericht Sachsen-Anhalt bestätigte die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts. Die Grillhütte sei als Aufenthaltsraum im Sinne von § 2 Abs. 5 BauO LSA zu werten. Denn sie sei darauf ausgerichtet, dort mit mehreren Personen in der Freizeit zu verweilen. Die Grillhütte diene dem längeren Aufenthalt von Personen. Unerheblich sei, dass die Grillhütte nicht sämtliche Anforderungen an Aufent­haltsräume gemäß § 46 BauO LSA erfüllte.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31516

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI