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Dokument-Nr. 29970

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Oberverwaltungsgericht Saarlouis Urteil04.03.2021

Ex-Oberbür­ger­meister behält trotz Verurteilung wegen Untreue volle PensionEntstandener Vertrau­ens­verlust rechtfertigt Aberkennung des Ruhegehalts nicht

Das Ober­verwaltungs­gericht in Saarlouis hat die Diszi­pli­na­rklage des Landes­verwaltungs­amts gegen den früheren Oberbür­ger­meister einer saarländischen Stadt auf Aberkennung des Ruhegehalts abgewiesen

Der Beklagte war vom Landgericht Saarbrücken wegen Vorteilsannahme in vier Fällen und wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt worden. Das Verwal­tungs­gericht hat dem Beklagten infolge dieser Taten das Ruhegehalt aberkannt.

Überwiegend Uneigen­nüt­zigkeit des Handelns als erheblicher Milderungsgrund zu sehen

Im Berufungs­ver­fahren ist das Oberver­wal­tungs­gericht dem nicht gefolgt. Zwar habe der Beklagte ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen. Es lägen jedoch Milde­rungs­gründe von einem solchen Gewicht vor, die sein Fehlverhalten bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller be- und entlastenden Umstände in einem milderen Licht erscheinen ließen. Ein erheblicher Milderungsgrund sei insbesondere in der überwiegenden Uneigen­nüt­zigkeit seines Handelns zu sehen. Außerdem seien die erheblichen beruflichen und privaten Folgen für den Beklagten und seine Familie, sein Geständnis im Strafverfahren und die Wieder­gut­machung des Schadens zu berücksichtigen. Ein die Aberkennung des Ruhegehalts recht­fer­ti­gender endgültiger Vertrau­ens­verlust liege nicht vor.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Saarlouis, ra-online (pm/ab)

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