20.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
20.01.2025  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 1964

Drucken
Urteil15.02.2006Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz8 A 11500/05.OVG
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil15.02.2006

OVG: Wohnungs­be­sich­tigung durch Baubehörde muss geduldet werden

Die Bewohner haben die Besichtigung ihrer Wohnung durch die Bauauf­sichts­behörde zu dulden, wenn der Verdacht besteht, dass die Wohnungsnutzung bauaufsichtlich nicht genehmigt worden ist. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Kläger sind Eigentümer eines als Wochenendhaus baurechtlich genehmigten Gebäudes in einem durch Bebauungsplan als Woche­n­end­h­aus­gebiet ausgewiesenen Bereich. Nachdem eine Vielzahl der Gebäude entgegen dem Bebauungsplan zu Dauer­wohn­zwecken umgenutzt wurden, hat die Bauauf­sichts­behörde mit einer Erhebung der baurechtlichen Verstöße begonnen. Zu diesem Zweck beabsichtigt sie auch eine Besichtigung des Gebäudes der Kläger, da bei einer Außen­be­sich­tigung der Verdacht auf Umnutzung der Keller- zu Aufent­halts­räumen entstanden war. Nachdem die Kläger sich geweigert hatten, eine Besichtigung vornehmen zu lassen, gab die Bauauf­sichts­behörde ihnen auf, mit ihr einen Termin zur Besichtigung auszumachen. Die hiergegen erhobene Klage hat bereits das Verwal­tungs­gericht abgewiesen. Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte nun diese Entscheidung.

Die Kläger müssten die Bauzu­stands­be­sich­tigung dulden, weil aufgrund der Gestaltung der Kellerfenster der Verdacht bestehe, dass die Kellerräume ohne die erforderliche Baugenehmigung zu Aufent­halts­zwecken genutzt würden und eine Dauer­wohn­nutzung des nur als Wochenendhaus genehmigten Gebäudes stattfinde. Eine Bauzu­stands­be­sich­tigung stelle keine - nur unter engen verfas­sungs­recht­lichen Voraussetzungen zulässige - Wohnungs­durch­suchung dar, weil die Behörde nicht zielgerichtet in die Privatsphäre der Wohnungsinhaber eindringe. Deshalb sei sie bereits zulässig, wenn eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehe. Eine solche Gefahr stelle schon der Verstoß gegen die baurechtliche Geneh­mi­gungs­pflicht dar, da diese der Bausicherheit und damit dem Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen diene. Die Wohnungs­be­sich­tigung sei auch kein unangemessen schwerer Eingriff, da sie an einem von den Klägern selbst benannten Termin stattfinden solle, so dass sie sich darauf einstellen könnten. Durch die nachträgliche Bauzu­stands­be­sich­tigung erfolge schließlich eine Gleich­be­handlung mit denjenigen Bürgern, die ein Geneh­mi­gungs­ver­fahren eingeleitet und in diesem Rahmen ebenfalls eine Besichtigung zu dulden hätten.

Quelle: Pressemeldung des OVG Rheinland-Pfalz vom 24.02.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1964

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI