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Dokument-Nr. 2645

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Urteil02.06.2006Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz8 A 10267/06.OVG
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil02.06.2006

Umwelt­in­for­ma­tionen müssen weitergegeben werdenBeklagte muss Auskünfte über Dioxin­be­las­tungen geben

Die Aufsichts- und Dienst­leis­tungs­di­rektion (ADD) muss vorhandene Informationen über die Dioxinbelastung einer Tongrube an Bürger weitergeben. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

In den Jahren 1999 und 2004 wurde in Milchprodukten Dioxin festgestellt. Bei der Rückverfolgung durch die Lebens­mit­te­l­über­wachung konnte festgestellt werden, dass dioxinhaltiger Ton aus einer Westerwälder Grube als Zusatz für Tierfutter und bei der Sortierung von später an Tiere verfütterten Kartoffeln verwandt wurde. Das Verwal­tungs­gericht verpflichtete die ADD, der Klägerin, einer Anwaltskanzlei, die den Käufer des Tons vertritt, die vorhandenen Informationen über die Dioxinbelastung der Tongrube zu gewähren. Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte nun diese Entscheidung.

Nach dem Umwelt­in­for­ma­ti­o­ns­gesetz des Landes sei die ADD verpflichtet, der Klägerin die vorhandenen Informationen über den Zustand der Tongrube zur Verfügung zu stellen. Ein besonderes Interesse an den begehrten Informationen müsse die Klägerin nicht geltend machen. Der Infor­ma­ti­o­ns­an­spruch beziehe sich nicht nur auf aktuelle Umwelt­aus­wir­kungen, sondern auch auf Lebens­sach­verhalte, die – wie hier - bereits abgeschlossen seien. Diese weite Auslegung des Umwelt­in­for­ma­ti­o­ns­be­griffs ergebe sich aus den europa­recht­lichen Vorgaben und diene dazu, etwaige künftige Umwelt­be­las­tungen verlässlich zu bewerten. Der Umwelt­in­for­ma­ti­o­ns­an­spruch gefährde im Allgemeinen auch nicht die Funkti­o­ns­fä­higkeit des auf europäischer Ebene geschaffenen Schnell­warn­systems zur Abwehr von Gefahren von Lebens- und Futtermitteln für die menschliche Gesundheit. Lediglich im Einzelfall könnten öffentliche oder sonstige Belange, wie zum Beispiel der Schutz perso­nen­be­zogener Daten oder von Geschäfts- und Betrie­bs­ge­heim­nissen, der Weitergabe von Umwelt­in­for­ma­tionen entgegenstehen, so das Oberver­wal­tungs­gericht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 29/06

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