Dokument-Nr. 2645
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil02.06.2006
Umweltinformationen müssen weitergegeben werdenBeklagte muss Auskünfte über Dioxinbelastungen geben
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) muss vorhandene Informationen über die Dioxinbelastung einer Tongrube an Bürger weitergeben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
In den Jahren 1999 und 2004 wurde in Milchprodukten Dioxin festgestellt. Bei der Rückverfolgung durch die Lebensmittelüberwachung konnte festgestellt werden, dass dioxinhaltiger Ton aus einer Westerwälder Grube als Zusatz für Tierfutter und bei der Sortierung von später an Tiere verfütterten Kartoffeln verwandt wurde. Das Verwaltungsgericht verpflichtete die ADD, der Klägerin, einer Anwaltskanzlei, die den Käufer des Tons vertritt, die vorhandenen Informationen über die Dioxinbelastung der Tongrube zu gewähren. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.
Nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes sei die ADD verpflichtet, der Klägerin die vorhandenen Informationen über den Zustand der Tongrube zur Verfügung zu stellen. Ein besonderes Interesse an den begehrten Informationen müsse die Klägerin nicht geltend machen. Der Informationsanspruch beziehe sich nicht nur auf aktuelle Umweltauswirkungen, sondern auch auf Lebenssachverhalte, die – wie hier - bereits abgeschlossen seien. Diese weite Auslegung des Umweltinformationsbegriffs ergebe sich aus den europarechtlichen Vorgaben und diene dazu, etwaige künftige Umweltbelastungen verlässlich zu bewerten. Der Umweltinformationsanspruch gefährde im Allgemeinen auch nicht die Funktionsfähigkeit des auf europäischer Ebene geschaffenen Schnellwarnsystems zur Abwehr von Gefahren von Lebens- und Futtermitteln für die menschliche Gesundheit. Lediglich im Einzelfall könnten öffentliche oder sonstige Belange, wie zum Beispiel der Schutz personenbezogener Daten oder von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, der Weitergabe von Umweltinformationen entgegenstehen, so das Oberverwaltungsgericht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 29/06
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