15.11.2024
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Dokument-Nr. 9356

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Urteil20.04.2006Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz8 A 10119/06.OVG
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil20.04.2006

OVG Rheinland-Pfalz: Bisher geduldeter Schwarzbau kann durch Umbau verloren gehenBauliche Veränderungen werden als „neuer“ Schwarzbau gewertet und führen zum Verlust des Vertrau­ens­schutzes

Ein durch Amnestie erlangter Vertrau­ens­schutz für einen Schwarzbau kann entfallen, wenn der Schwarzbau nachträglich umgebaut wird. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Fall besaß eine pfälzische Familie seit beinahe 40 Jahren ein Wochenendhaus mit Freisitz. Eine behördliche Genehmigung für das Haus gab es nicht. Nach so langer Zeit dachte jedoch niemand daran, gegen den Bau rechtlich vorzugehen. Das änderte sich jedoch, als die Betroffenen mit einem Umbau des Objekts begannen. Sie deckten den Freisitz mit Spanplatten und Dachpappe neu ein und schlossen ihn durch Glas- und Kunst­stof­f­e­lemente nach außen ab. Als die zuständige Aufsichts­behörde dies erfuhr verfügte den Komplettabriss. Die bisher gewährte Amnestie entfalle wegen der Umbauten.

Bisher geltende Vertrau­ens­schutz durch Umbau verloren

Das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz stimmte der Abris­s­ent­scheidung der Aufsichts­behörde zu. Die Familie verlor ihren lieb gewonnenen Wochenendsitz. Durch den „keineswegs geringfügigen“ Umbau seien Erschei­nungsbild und Funktion des Gesamtbaus nachhaltig verändert worden. Es sei also gleichsam ein „neuer“ Schwarzbau entstanden, gegen den die Behörde zu Recht vorgehen konnte. Der bisher geltende Vertrauensschutz sei damit entfallen.

Quelle: ra-online (kg)

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