15.11.2024
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Sie sehen einen Teil der Glaskuppel und einen Turm des Reichstagsgebäudes in Berlin.

Dokument-Nr. 10549

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss02.11.2010

Hausdurch­suchung bei Vorstand von neonazistischer Organisation rechtmäßigErmitt­lungs­ver­fahren gegen HNG im Hinblick auf mögliches Vereinsverbot

Eine Hausdurch­suchung bei zwei Vorstands­mit­gliedern der neonazistischen "Hilfs­or­ga­ni­sation für nationale politische Gefangene und deren Angehörigen e. V." durfte vom Verwal­tungs­gericht Mainz angeordnet werden. Dies hat das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Der Bundesminister des Innern führt gegen die neonazistische "Hilfs­or­ga­ni­sation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V." (HNG) ein Ermitt­lungs­ver­fahren im Hinblick auf ein mögliches Vereinsverbot. Im Rahmen dieses Verfahrens ordnete das Verwal­tungs­gericht Mainz eine Hausdurchsuchung bei der Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied der Organisation an. Hierbei aufgefundene Beweismittel dürften beschlagnahmt werden. Nach Durchführung der Maßnahmen legten die Betroffenen Beschwerde ein und verlangten die Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände. Diese Beschwerde hat das Oberver­wal­tungs­gericht zurückgewiesen.

Voraussetzungen für Durchsuchungs- und Beschlag­nah­me­a­n­ordnung wegen dem Natio­nal­so­zi­a­lismus verwandte Weltanschauung erfüllt

Die Voraussetzungen für eine Durchsuchungs- und Beschlag­nah­me­a­n­ordnung seien erfüllt. Es bestünden greifbare Anhaltspunkte dafür, dass die HNG gegen die verfas­sungs­mäßige Ordnung verstoße und deshalb zu verbieten sei. Sie verbreite eine dem Natio­nal­so­zi­a­lismus verwandte Weltanschauung, bediene sich eines menschen­ver­ach­tenden Sprachguts und wende sich in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die demokratische Grundordnung. So sei in einem Bericht der Vorsitzenden beispielsweise die Rede von "Volks-Raum-und-Rassefremden" und "Volks­schäd­lingen", die eine Vorzugs­be­handlung gegenüber "Deutschen Gefangenen" genössen. In der Vereinszeitung seien mehrere Leserbriefe erschienen, in denen der Kampf gegen die Demokratie und für "ein neues freies Deutschland", für "Blut, Ehre und Vaterland" beschworen werde. Außerdem verherrliche die Organisation Schlüs­sel­figuren des Natio­nal­so­zi­a­lismus wie etwa Rudolf Hess, der in mehreren Ausgaben der Vereinszeitung als "Märtyrer des Friedens" gepriesen werde.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ ra-online

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