18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 3153

Drucken
Urteil21.09.2006Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz7 C 10539/06.OVG
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil21.09.2006

Hunde müssen innerhalb einer bebauten Ortslage angeleint werdenNach allgemeiner Lebenserfahrung geht von Hunden Gefahr aus

Die Gefah­re­n­ab­wehr­ver­ordnung der Verbands­ge­meinde Trier-Land sieht vor, dass Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen. Den Antrag eines Hundebesitzers, diese Regelung für unwirksam zu erklären, lehnte das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz ab.

Nach der allgemeinen Lebenserfahrung gehe von Hunden eine Gefahr aus. Zu deren Verhalten gehörten das Beißen, Anspringen, Schnappen, Nachrennen und Beschnüffeln, das sich bei freilaufenden Hunden spontan und unberechenbar äußern und zu einer Gefährdung unbeteiligter Dritter führen könne, welche die Schwelle bloßer Lästigkeit überschreite. Deshalb sei es gerechtfertigt, innerhalb bebauter Ortslagen einen Anleinzwang vorzuschreiben. Für den verständigen, durch­schnitt­lichen Hundehalter sei der räumliche Geltungsbereich einer solchen Regelung ohne weiteres erkennbar. Er müsse den Hund dort anleinen, wo gewöhnlich mit dem Erscheinen von Personen und/oder anderer Tiere zu rechnen sei. Das sei regelmäßig dann der Fall, wenn eine nicht nur vereinzelte Bebauung mit Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden bestehe, so das Oberver­wal­tungs­gericht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 39/06 des OVG Rheinland-Pfalz vom 06.10.2006

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3153

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI