21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss17.04.2013

Ausweisung eines in Deutschland geborenen Tunesiers zulässigOberver­wal­tungs­gericht weist Beschwerde gegen Auswei­sungs­ent­scheidung des Verwal­tungs­ge­richts zurück

Die Ausweisung eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Tunesiers wegen mehrfacher Straffälligkeit darf vollzogen werden. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz.

Der 1984 in Deutschland geborene tunesische Antragsteller des zugrunde liegenden Falls war bereits ab dem 15. Lebensjahr vielfach straffällig geworden. Er wurde deswegen mehrfach straf­ge­richtlich verurteilt, zuletzt im Jahr 2009 wegen schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten, die er gegenwärtig verbüßt. Daraufhin wies die Stadt Worms ihn unter Anordnung der sofortigen Vollziehung aus.

Ausweisung aufgrund einer erheblichen Rückfallgefahr nicht unver­hält­nismäßig

Seinen hiergegen gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwal­tungs­gericht Mainz ab. Zur Begründung führte es aus, beim Antragsteller bestehe eine erhebliche Rückfallgefahr. Er habe mehrfach während der Bewährungszeit erneut Straftaten begangen. Auch eine frühere Strafhaft habe ihn nicht beeindruckt. Zwei stationäre Therapien zur Behandlung seiner Droge­n­ab­hän­gigkeit seien aus von ihm zu vertretenden Gründen abgebrochen worden. Nach den Berichten der Justiz­voll­zugs­anstalt zeige er wenig Einsicht in die eigene Verant­wort­lichkeit. Angesichts der von ihm ausgehenden erheblichen Rückfallgefahr sei eine Ausweisung nicht unver­hält­nismäßig, obwohl er in Deutschland geboren und aufgewachsen sei. Dabei sei davon auszugehen, dass ihm Tunesien nicht gänzlich fremd sei, er insbesondere Verwandte dort habe und über seine Eltern Kenntnisse der arabischen Sprache und Kultur erworben habe. Das Oberver­wal­tungs­gericht wies seine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts zurück.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

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