18.10.2024
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Dokument-Nr. 7886

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss15.05.2009

Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz: Netze zum Schutz vor Vögeln über Fischteich erlaubtZuchtbetrieb dient Sicherung der Lebensgrundlage des Züchters und hat höheres Gewicht als Interesse am Schutz der Vögel

Ein Züchter von Forellen und Stören darf zum Schutz seines Fischbestandes Netze über seine Teiche spannen. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren.

Der Antragsteller betreibt eine Fischzucht. Zum Schutz der Fische vor Vögeln hat er seit ca. zehn Jahren über seine Teiche Kunststoffnetze gespannt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße gab ihm nun unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf, die Netze aus Tierschutz­gründen zu beseitigen. Denn Vögel könnten sich in den Netzen verfangen, qualvolle Schmerzen erleiden und sogar verenden. Den Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers wieder­her­zu­stellen, lehnte das Verwal­tungs­gericht ab. Das Oberver­wal­tungs­gericht gab demgegenüber der Beschwerde des Antragstellers statt und erlaubte vorläufig die Verwendung der Netze.

Netze dienen auch zum Schutz der Fische vor Verletzungen durch Vögel

Der Züchter von Forellen und Stören darf zum Schutz seines Fischbestandes Netze über seine Teiche spannen. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren. In einem gerichtlichen Haupt­sa­che­ver­fahren müsse geklärt werden, ob andere, für Vögel weniger gefährliche Vorrichtungen geeignet seien, die Fische des Antragstellers zu schützen. Bis dahin dürfe der Antragsteller die Netze über seine Teiche spannen. Seine Belange hätten höheres Gewicht als das öffentliche Interesse am Schutz fischfressender Vögel. Der Antragsteller könne sich darauf berufen, dass sein Zuchtbetrieb der Sicherung seiner Lebensgrundlage diene. Außerdem schützten die Netze die Fische vor erheblichen Verletzungen, die ihnen Vögel mit ihren scharfen Schnäbeln zufügen könnten. Insoweit dienten sie auch dem Tierschutz. Im Übrigen sei in den vergangenen zehn Jahren lediglich ein Vogel in einem Netz verendet.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 19/09 des OVG Rheinland-Pfalz vom 19.05.2009

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