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21.04.2026 
Sie sehen eine (abgedeckte) Katze auf dem Operationstisch beim Tierarzt.

Dokument-Nr. 35917

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss13.04.2026

Kastration zweier Katzen der Rasse "Canadian Sphynx" wegen Qualzucht rechtmäßigRasse "Canadian Sphynx" verfügt über keine funkti­o­ns­fähigen Tasthaare

Die von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach angeordnete chirurgische Kastration zweier Katzen der Rasse "Canadian Sphynx" ist rechtmäßig, weil hier ein Fall der Qualzucht wegen des Fehlens funkti­o­ns­fähiger Tasthaare vorliegt. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechts­schutz­ver­fahren.

Die Antragstellerin betreibt eine Hobby-Zucht mit Katzen der Rasse "Canadian Sphynx". Sie wendet sich mit ihrem Eilrechts­schutz­antrag gegen die für sofort vollziehbar erklärte tierschutz­rechtliche Anordnung der chirurgischen Kastration von zwei dieser Katzen. Das Verwal­tungs­gericht lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die Anordnung sei zu Recht ergangen (Verwal­tungs­gericht Koblenz, Beschluss v. 10.02.2026 - 3 L 1397/25.KO -). Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde der Antragstellerin zurück.

Behörde darf das Unfrucht­ba­r­machen von Wirbeltieren gem. § 11 b des Tierschutz­ge­setzes anordnen

§ 11 b des Tierschutz­ge­setzes ermögliche es der zuständigen Behörde, das Unfrucht­ba­r­machen von Wirbeltieren anzuordnen, soweit züchterische Erkenntnisse erwarten ließen, dass als Folge der Zucht deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (sog. Qualzucht).

Rasse "Canadian Sphynx" verfügt über keine funkti­o­ns­fähigen Tasthaare (Vibrissen)

Wie das Verwal­tungs­gericht zutreffend ausgeführt habe, treffe dies bei den beiden Katzen der weitgehend haarlosen Rasse "Canadian Sphynx" zu, die nicht über funktionsfähige Tasthaare - sog. Vibrissen - verfügten. Nach den Feststellungen der Amtstierärztin, die durch ein Gutachten vom 2. Juni 1999 des damaligen Bundes­mi­nis­teriums für Verbrau­cher­schutz, Ernährung und Landwirtschaft zum Verbot von Qualzüchtungen gestützt würden, dienten Tasthaare den Katzen vor allem zur Orientierung im Dunkeln, beim Fangen und Abtasten von Beute, Untersuchung von Gegenständen sowie zur Aufnahme sozialer Kontakte.

Fehlen funkti­o­ns­fähiger Vibrissen führt zu andauerndem Leiden der Katzen

Das Fehlen funkti­o­ns­fähiger Vibrissen schränke das arttypische Verhalten der Katzen derart ein, dass dies zu andauerndem Leiden der Tiere führe und einen Schaden darstelle. Soweit die Antragstellerin erneut darauf verweise, der Antragsgegner habe erwägen müssen, eine chemische - revisibele - Kastra­ti­o­ns­a­n­ordnung zu treffen, teile das Gericht die Auffassung der Vorinstanz, dass die Anordnung einer chemischen Kastration aufgrund der temporären Wirkung keine gleich geeignete Maßnahme sei. Es bestehe auch ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Anordnung im Hinblick auf die hohe Bedeutung des in Art. 20a Grundgesetz verfas­sungs­rechtlich verankerten Tierschutzes und die konkrete Gefahr weiterer Tierschutz­verstöße.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ra-online (pm/pt)

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