15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 1888

Drucken
Beschluss03.02.2006Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz7 A 11284/05.OVG
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss03.02.2006

Firma muss Schwer­be­hin­der­te­n­aus­gleichs­abgabe zahlen

Auch eine Firma, die aus betrieblichen Gründen schwer behinderte Menschen nicht einstellen kann, muss die gesetzlich vorgeschriebene Schwer­be­hin­der­te­n­aus­gleichs­abgabe zahlen. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz.

Die Klägerin - eine Zeita­r­beitsfirma - überlässt Dritten gewerbsmäßig Leiha­r­beit­nehmer, insbesondere Schweißer, zur Arbeitsleistung. Da sie nicht genügend Schwer­be­hinderte beschäftigt hatte, zog das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Klägerin zur Zahlung der so genannten Schwer­be­hin­der­te­n­aus­gleichs­abgabe in Höhe von 12.220,-- € heran. Die hiergegen erhobene Klage, die die Klägerin damit begründet hatte, dass unter den von ihr als Beschäftigte gesuchten Schweißern Schwer­be­hinderte weder verfügbar noch einsetzbar seien, hat bereits das Verwal­tungs­gericht abgewiesen. Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte nun diese Entscheidung.

Die Schwer­be­hin­der­te­n­aus­gleichs­abgabe, die von Arbeitgebern erhoben werde, die entgegen der gesetzlichen Verpflichtung schwer behinderte Menschen nicht in der vorge­schriebenen Zahl beschäftigten, schaffe nicht nur einen Anreiz für die Erfüllung der Beschäf­ti­gungs­pflicht. Darüber hinaus solle sie einen Belas­tungs­aus­gleich zwischen den Arbeitgebern bewirken, die Schwer­be­hinderte einstellten und solchen, die dies unterließen. Die Gründe des Arbeitgebers, keine Schwer­be­hin­derten zu beschäftigen, seien wegen der Ausgleichs­funktion der Abgabe unerheblich.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 08/06 des OVG Rheinland-Pfalz vom 10.02.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss1888

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI