21.11.2024
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Dokument-Nr. 10838

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss28.12.2010

Herabwürdigung und fehlender Respekt vor dem Dienst­vor­ge­setzten: Bürgermeister darf Feuerwehrführer entlassenEhrenamtliche Dienstpflichten schwerwiegend verletzt und Vertrau­ens­ver­hältnis zerstört

Ein Feuerwehrführer, der seinen Vorgesetzen der Presse gegenüber in Misskredit bringt, eine Machtprobe mit seinem Vorgesetzten sucht und dessen Autorität nachhaltig untergräbt, kann ohne Weiteres aus seinen ehrenamtlichen Dienstpflichten entlassen werden. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Fall fand im Juli 2009 eine große Feuerwehrübung statt, zu welcher die vom Kläger geführte Feuerwehr Weidenthal erst mit einiger Verzögerung erschien. Gegenüber der Presse gab der Kläger an, die Verspätung sei auf das Fehlen eines Telefo­n­an­schlusses im Feuerwehrhaus Weidenthal zurückzuführen: Die Verbands­ge­meinde halte es nicht für nötig, die Kosten hierfür zu übernehmen. Wegen dieser Äußerung kam es zu einem Konflikt mit dem Bürgermeister der beklagten Verbands­ge­meinde, in dessen Verlauf der Kläger wiederholt schwere persönliche Vorwürfe gegen diesen erhob. Der Bürgermeister entband den Kläger schließlich von seiner Funktion als Wehrführer und entließ ihn aus dem Feuerwehrdienst. Die hiergegen gerichtete Klage wies das Verwal­tungs­gericht Neustadt an der Weinstraße ab. Den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat das Oberver­wal­tungs­gericht jetzt abgelehnt.

Autorität nachhaltig untergraben – Weiter­be­schäf­tigung unzumutbar

Das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz führte in seiner Urteils­be­gründung aus, dass der Kläger seine ehrenamtlichen Dienstpflichten schwerwiegend verletzt und die Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr ernstlich gefährdet habe. Er sei daher als Wehrführer und Feuer­wehr­an­ge­höriger nicht mehr tragbar gewesen. Zwar folge dies nicht bereits daraus, dass der Kläger den Telefo­n­an­schluss der Feuerwehr Weidenthal eigenmächtig gekündigt und die Verbands­ge­meinde durch unrichtige Presse­ver­laut­ba­rungen nach der Wehrübung in Misskredit gebracht habe. Hierdurch sei das Vertrau­ens­ver­hältnis zwischen den Beteiligten noch nicht endgültig zerstört worden. Jedoch habe der Kläger die Machtprobe mit seinem Vorgesetzten, dem Bürgermeister, im weiteren Verlauf verschärft und versucht, dessen Autorität nachhaltig zu untergraben. Er habe den Bürgermeister bewusst herabgewürdigt und jeden Respekt vor seinem Dienst­vor­ge­setzten vermissen lassen. Einem klärenden Gespräch sei er ausgewichen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

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