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Dokument-Nr. 5107

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Urteil23.10.2007Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz6 A 10568/07.OVG
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil23.10.2007

Für Bahnhofs­grundstück müssen Anlie­ger­beiträge bezahlt werden

Der Koblenzer Hauptbahnhof wird von der Löhrstraße erschlossen und unterliegt deshalb der Beitragspflicht für den Straßenausbau. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

In den Jahren 1999 bis 2002 ließ die Stadt Koblenz den Bahnhofs­vorplatz ausbauen. Soweit von dieser Maßnahme ein Teil der Löhrstraße betroffen war, erhob die Stadt Ausbaubeiträge. Gegen den ihn betreffenden Beitrags­be­scheid hat der Kläger u. a. eingewandt, auch das Grundstück des Hauptbahnhofs müsse in die Aufwands­ver­teilung einbezogen werden. Dem ist das Oberver­wal­tungs­gericht gefolgt.

Zufahrt und Zugang zum Koblenzer Hauptbahnhof erfolgten auch über die Löhrstraße. Wegen des sich hieraus ergebenden Erschlie­ßungs­vorteils müssten die Ausbaukosten zusätzlich auf das Bahnhofsgelände umgelegt werden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 55/07 des OVG Rheinland-Pfalz vom 06.11.2007

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