Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil23.10.2007
Für Bahnhofsgrundstück müssen Anliegerbeiträge bezahlt werden
Der Koblenzer Hauptbahnhof wird von der Löhrstraße erschlossen und unterliegt deshalb der Beitragspflicht für den Straßenausbau. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
In den Jahren 1999 bis 2002 ließ die Stadt Koblenz den Bahnhofsvorplatz ausbauen. Soweit von dieser Maßnahme ein Teil der Löhrstraße betroffen war, erhob die Stadt Ausbaubeiträge. Gegen den ihn betreffenden Beitragsbescheid hat der Kläger u. a. eingewandt, auch das Grundstück des Hauptbahnhofs müsse in die Aufwandsverteilung einbezogen werden. Dem ist das Oberverwaltungsgericht gefolgt.
Zufahrt und Zugang zum Koblenzer Hauptbahnhof erfolgten auch über die Löhrstraße. Wegen des sich hieraus ergebenden Erschließungsvorteils müssten die Ausbaukosten zusätzlich auf das Bahnhofsgelände umgelegt werden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 55/07 des OVG Rheinland-Pfalz vom 06.11.2007