20.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
20.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 2490

Drucken
Beschluss29.05.2006Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz5 B 10454/06.OVG
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss29.05.2006

Personalauswahl für schulisches Quali­täts­ma­na­gement nicht mitbe­stim­mungs­pflichtig

Der Bezirk­s­per­so­nalrat hat nicht das Recht, bei der Auswahl und Beauftragung der Beschäftigten der Agentur für Quali­täts­si­cherung, Evaluation und Selbst­stän­digkeit von Schulen - AQS - mitzubestimmen. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die bei der Aufsichts- und Dienst­leis­tungs­di­rektion (ADD) gebildete AQS hat die Aufgabe, die Leistungs­fä­higkeit des Bildungssystems zu ermitteln, um die Qualität des Unterrichts und der Schulergebnisse zu sichern und zu verbessern. Nach Auffassung des Bezirk­s­per­so­na­lrates dient die Auswahl und Beauftragung von Beschäftigten der AQS als Gutachter der Vorbereitung einer Wirtschaft­lichkeits- und Organi­sa­ti­o­ns­prüfung von Schulen und unterliegt deshalb seiner Mitbestimmung. Sein Antrag, der ADD zu untersagen, die Gutachter ohne perso­na­l­ver­tre­tungs­rechtliche Mitbestimmung auszuwählen und zu beauftragen, hatte bei dem Verwal­tungs­gericht Erfolg. Auf die hiergegen erhobene Beschwerde der ADD hob das Oberver­wal­tungs­gericht die erstin­sta­nzliche Entscheidung auf und lehnte den Antrag des Personalrates ab.

Die Auswahl und Beauftragung von Gutachtern für eine Wirtschaft­lichkeits- und Organi­sa­ti­o­ns­prüfung unterliege der perso­na­l­ver­tre­tungs­recht­lichen Mitbestimmung nur, wenn dabei „externe“ Sachverständige herangezogen würden. Dazu zählten außerhalb der Verwaltung stehende Personen, wie z.B. Angestellte von Wirtschafts- und Beratungs­in­sti­tu­tionen. Auch Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung könnten bei Fragestellungen, die nicht ihre eigenen dienstlichen Aufgaben beträfen, als „externe“ Gutachter in Betracht kommen. Werde die gutachterliche Tätigkeit hingegen von eigenen Beschäftigten in ihrer amtlichen Eigenschaft ausgeübt, bestehe kein Mitbe­stim­mungsrecht des Personalrates. Dies sei bei den Gutachtern der AQS der Fall. Ihre Arbeit im Rahmen des schulischen Quali­täts­ma­na­gements gehöre zu ihren unmittelbaren dienstlichen Aufgaben und löse deshalb kein Mitbe­stim­mungsrecht aus, so das Oberver­wal­tungs­gericht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 24/06 des OVG Rheinland-Pfalz vom 31.05.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss2490

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI