23.11.2024
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Dokument-Nr. 2580

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Urteil12.06.2006Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz2 A 11376/05.OVG
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil12.06.2006

Vereinigte Hospitien in Trier sind keine kirchliche StiftungKirchlicher Einfluss zu gering

Die Stiftung Vereinigte Hospitien betreibt in Trier ein Krankenhaus sowie verschiedene soziale Einrichtungen. Zwischen ihr und ihrem Personalrat kam es zum Streit darüber, ob der Perso­na­l­rats­vor­sitzende nach dem Landes­per­so­na­l­ver­tre­tungs­gesetz von seiner dienstlichen Tätigkeit freizustellen sei. Deshalb beantragten die Vereinigten Hospitien bei der beklagten Stiftungs­aufsicht die Feststellung ihres Charakters als kirchliche Stiftung sowie der Nicht­an­wend­barkeit des Landes­per­so­na­l­ver­tre­tungs­ge­setzes.

Nach Ablehnung dieses Antrages und erfolglosem Widerspruch kam das Verwal­tungs­gericht zu dem Ergebnis, die Vereinigten Hospitien seien eine kirchliche Stiftung. Auf die Berufung der Stiftungs­aufsicht stellte das Oberver­wal­tungs­gericht demgegenüber in einem bereits im November 2006 ergangenen Urteil den nicht­kirch­lichen Charakter der Vereinigten Hospitien fest. Nach Aufhebung dieser Entscheidung wegen eines Formfehlers und Zurück­ver­weisung durch das Bundes­ver­wal­tungs­gericht bestätigte das Oberver­wal­tungs­gericht unter erneuter Auswertung zahlreicher in dem Verfahren vorgelegter historischer Gutachten nunmehr seine bisherige Auffassung.

In den Vereinigten Hospitien seien zwar überwiegend kirchliche Stiftungen aufgegangenen, die bereits im Mittelalter entstanden seien. Jedoch hätten diese Vorgän­ge­r­ein­rich­tungen nach der Besetzung Triers durch französische Truppen und der Eingliederung der links­rhei­nischen Gebiete in den französischen Staat (Friede von Lunéville 1801) durch Verstaatlichung im Jahre 1802 ihren kirchlichen Charakter verloren. Mit der Bildung der Vereinigten Hospitien durch Dekrete Napoleons in den Jahren 1804 bis 1806 sei eine neue Stiftung geschaffen worden, die nach dem Willen des kaiserlichen Stifters die Armen- und Krankenfürsorge als staatliche Aufgabe habe wahrnehmen sollen. Dementsprechend sei der insti­tu­ti­o­na­li­sierte kirchliche Einfluss innerhalb der Vereinigten Hospitien gering gewesen. Hieran habe sich in der Folgezeit nichts geändert. Die nach Beendigung der französischen Herrschaft in preußischer Zeit ergangenen Rechtsakte hätten vielmehr den nicht­kirch­lichen Charakter der Vereinigten Hospitien bekräftigen. Soweit in den nach dem Zweiten Weltkrieg erlassenen Satzungen die katholische Tradition der Vereinigten Hospitien hervorgehoben werde, könne dies den in die Zukunft gerichteten napoleonischen Stifterwillen nicht verdrängen, so das Oberver­wal­tungs­gericht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 26/06 des OVG Rheinland-Pfalz vom 20.06.2006

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