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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil04.12.2007
Verjährung eingetreten: Verbandsgemeinde bleibt für Sport- und Campingplatz zuständigNach über 30 Jahren keine Chance
Die Verbandsgemeinde Bitburg-Land muss die Zuständigkeit für den Bau sowie die Unterhaltung des Sport- und Campingplatzes in Oberweis nicht auf die Ortsgemeinde zurückübertragen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Zum 1. Januar 1975 ging die Zuständigkeit für den Bau sowie die Unterhaltung des Sport- und Campingplatzes in Oberweis durch Gesetz von der Ortsgemeinde auf die Verbandsgemeinde Bitburg-Land über. Nachdem die Verbandsgemeinde den Verkauf des Campingplatzes beschlossen hatte, beantragte die Ortsgemeinde Oberweis im Jahre 2006 die Rückübertragung des Sport- und Campingplatzes. Dies lehnte der Verbandsgemeinderat ab. Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Verbandsgemeinde über den Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Auf die Berufung der Verbandsgemeinde wies das Oberverwaltungsgericht die Klage der Ortsgemeinde ab.
Auf die behauptete Rechtswidrigkeit des im Jahre 1975 erfolgten Aufgabenübergangs könne die Ortsgemeinde Oberweis einen etwaigen Rückübertragungsanspruch bereits deshalb nicht stützen, weil nach mehr als 30 Jahren Verjährung eingetreten sei. Außerdem habe die Ortsgemeinde insoweit ihr Klagerecht verwirkt, da sie eine zeitnahe gerichtliche Klärung der von ihr bereits 1975 bezweifelten Zulässigkeit des Aufgabenübergangs nicht herbeigeführt habe. Auch auf die in der Gemeindeordnung vorgesehene Möglichkeit, Aufgaben, die auf die Verbandsgemeinde übergegangen seien, jederzeit auf Ortsgemeinden zurückzuübertragen, könne sich die Ortsgemeinde nicht berufen. Denn das Gesetz räume Ortsgemeinden keinen eigenen Anspruch auf die Rückübertragung von Selbstverwaltungsaufgaben der Verbandsgemeinde ein. Vielmehr sei die Rückübertragung von der mit einer 2/3-Mehrheit zu treffenden politischen Entscheidung des Verbandsgemeinderates abhängig, die vom Gericht nicht ersetzt werden könne.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 03/08 des OVG Rheinland-Pfalz vom 14.01.2008
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