21.11.2024
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Sie sehen die Außenfassade einer Niederlassung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Bundesadler und passendem Schriftzug der Behörde.

Dokument-Nr. 2954

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil11.08.2006

Schiiten werden im Irak nicht mehr politisch verfolgt

Nach dem Sturz von Saddam Hussein werden Schiiten im Irak nicht mehr politisch verfolgt. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Im Jahre 2000 stellte das damalige Bundesamt für die Anerkennung politischer Flüchtlinge fest, dass die Kläger wegen politischer Verfolgung nicht in den Irak abgeschoben werden dürfen. Im Oktober 2004 widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diese Entscheidung. Die hiergegen erhobene Klage hat bereits das Verwal­tungs­gericht abgewiesen. Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte nun diese Entscheidung.

Die für die Annahme einer politischen Verfolgung der Kläger maßgeblichen Umstände hätten sich erheblich verändert. Anlass für ihre Flucht aus dem Irak im Jahre 2000 sei die Gegnerschaft der schiitischen Bevölkerung zu Saddam Hussein und dessen damaligen Regime gewesen. Nach dem Sturz des früheren Diktators sei eine Verfolgung der Kläger zwischen­zeitlich jedoch ausgeschlossen, so das Oberver­wal­tungs­gericht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 32/06 des OVG Rheinland-Pfalz vom 04.09.2006

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