Dokument-Nr. 4586
Permalink https://urteile.news/
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil05.06.2007
Übermäßiger Alkoholkonsum führt nicht automatisch zum Verlust der FahrerlaubnisEntzug nur bei Alkoholismus oder zu erwartendem Fehlverhalten im Straßenverkehr
Eine Fahrerlaubnis kann wegen übermäßigem Alkoholkonsum nur dann entzogen werden, wenn die Trunkenheit einen Bezug zum Straßenverkehr aufweist oder eine Alkoholabhängigkeit besteht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger ist Gastwirt und wohnt über seiner Gaststätte. In der Wohnung war er an einer tätlichen Auseinandersetzung beteiligt, bei der er seiner Stieftochter grundlos ins Gesicht geschlagen haben soll. Die herbeigerufene Polizei stellte beim ihm eine Alkoholkonzentration von 3,00 Promille fest. Nach Einholung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens entzog die Verkehrsbehörde die Fahrerlaubnis. Die hiergegen eingelegte Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht hob die Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen auf.
Die Fahrerlaubnis sei demjenigen zu entziehen, der entweder zwischen Alkoholkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges nicht sicher trennen könne oder der alkoholabhängig sei. Nach dem über den Kläger eingeholten verkehrsmedizinischen Gutachten lägen Anhaltspunkte für eine Alkoholabhängigkeit nicht vor. Es könne auch nicht davon ausgegangen werden, der Kläger werde in Zukunft ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen. Der von der Polizei festgestellte Alkoholkonsum habe in keinerlei Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gestanden. Bisher sei der Kläger insoweit auch nicht aufgefallen und nicht, wie z.B. ein Berufskraftfahrer, auf das regelmäßige Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 38/07 des OVG Rheinland-Pfalz vom 24.07.2007
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4586
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.