15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 5078

Drucken
Urteil18.10.2007Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz1 C 10138/07.OVG
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil18.10.2007

Klage einer Gemeinde gegen Flächen­nut­zungsplan der Verbands­ge­meinde ist unzulässig

Eine Ortsgemeinde kann nicht im Wege einer Normen­kon­trollklage gegen einen Flächen­nut­zungsplan der Verbands­ge­meinde vorgehen. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Normen­kon­trol­lantrag einer Ortsgemeinde richtet sich gegen einen Flächen­nut­zungsplan, der Konzen­tra­ti­o­nszonen für die Nutzung der Windenergie auf ihrem Gebiet ausweist. Die Gemeinde macht geltend, der Flächen­nut­zungsplan widerspreche ihren Planungs­vor­stel­lungen über die Förderung des Fremdenverkehrs. Der Normen­kon­trol­lantrag wurde als unzulässig abgelehnt.

In einem Normen­kon­troll­ver­fahren könnten die Darstellungen eines Flächen­nut­zungsplans nicht überprüft werden, weil sie gegenüber Ortsgemeinden keine verbindliche Wirkung hätten. Denn im Rahmen des Flächen­nut­zungsplans könnten die Ortsgemeinden in eigener Verantwortung Bebauungspläne über die konkrete städtebauliche Ordnung aufzustellen. An diesen Grundsätzen sei auch hinsichtlich der Darstellung von Konzen­tra­ti­o­nszonen für die Windenergie festzuhalten. Die Flächen­nut­zungs­planung sei durch Landesrecht auf die Verbands­ge­meinden übertragen worden. Die damit einhergehende Beschränkung der gemeindlichen Planungs­kom­petenz werde durch eine Beteiligung der Ortsgemeinden an der Aufstellung des Flächen­nut­zungsplans ausgeglichen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 54/07 des OVG Rheinland-Pfalz vom 31.10.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5078

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI