18.12.2024
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Dokument-Nr. 5078

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Urteil18.10.2007Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz1 C 10138/07.OVG
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil18.10.2007

Klage einer Gemeinde gegen Flächen­nut­zungsplan der Verbands­ge­meinde ist unzulässig

Eine Ortsgemeinde kann nicht im Wege einer Normen­kon­trollklage gegen einen Flächen­nut­zungsplan der Verbands­ge­meinde vorgehen. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Normen­kon­trol­lantrag einer Ortsgemeinde richtet sich gegen einen Flächen­nut­zungsplan, der Konzen­tra­ti­o­nszonen für die Nutzung der Windenergie auf ihrem Gebiet ausweist. Die Gemeinde macht geltend, der Flächen­nut­zungsplan widerspreche ihren Planungs­vor­stel­lungen über die Förderung des Fremdenverkehrs. Der Normen­kon­trol­lantrag wurde als unzulässig abgelehnt.

In einem Normen­kon­troll­ver­fahren könnten die Darstellungen eines Flächen­nut­zungsplans nicht überprüft werden, weil sie gegenüber Ortsgemeinden keine verbindliche Wirkung hätten. Denn im Rahmen des Flächen­nut­zungsplans könnten die Ortsgemeinden in eigener Verantwortung Bebauungspläne über die konkrete städtebauliche Ordnung aufzustellen. An diesen Grundsätzen sei auch hinsichtlich der Darstellung von Konzen­tra­ti­o­nszonen für die Windenergie festzuhalten. Die Flächen­nut­zungs­planung sei durch Landesrecht auf die Verbands­ge­meinden übertragen worden. Die damit einhergehende Beschränkung der gemeindlichen Planungs­kom­petenz werde durch eine Beteiligung der Ortsgemeinden an der Aufstellung des Flächen­nut­zungsplans ausgeglichen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 54/07 des OVG Rheinland-Pfalz vom 31.10.2007

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