14.11.2024
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Urteil23.05.2007Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz1 A 11463/06.OVG
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil23.05.2007

Heizkraftwerk darf nur mit Genehmigung betrieben werden

Ein Heizkraftwerk, in dem gebrauchtes Frittierfett zur Stromerzeugung verbrannt wird, darf ohne Genehmigung nicht betrieben werden. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Klägerin betrieb ein Heizkraftwerk zur Verbrennung von Frittierfetten mit einer Feuerungs­leistung von 30 kW/h. Da hierfür eine Genehmigung nicht vorlag, legte die zuständige Struktur- und Geneh­mi­gungs­di­rektion Nord die Anlage still. Die hiergegen erhobene Klage wies bereits das Verwal­tungs­gericht ab. Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte nun diese Entscheidung.

Bei dem stillgelegten Heizkraftwerk handele es sich um eine geneh­mi­gungs­pflichtige Anlage zur Verbrennung von Abfällen. Trotz vorheriger Aufbereitung werde in der Anlage gebrauchtes Frittierfett und keinesfalls naturbelassenes Pflanzenöl verbrannt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 27/07 des OVG Rheinland-Pfalz vom 14.06.2007

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