Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil23.05.2007
Heizkraftwerk darf nur mit Genehmigung betrieben werden
Ein Heizkraftwerk, in dem gebrauchtes Frittierfett zur Stromerzeugung verbrannt wird, darf ohne Genehmigung nicht betrieben werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Klägerin betrieb ein Heizkraftwerk zur Verbrennung von Frittierfetten mit einer Feuerungsleistung von 30 kW/h. Da hierfür eine Genehmigung nicht vorlag, legte die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Anlage still. Die hiergegen erhobene Klage wies bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.
Bei dem stillgelegten Heizkraftwerk handele es sich um eine genehmigungspflichtige Anlage zur Verbrennung von Abfällen. Trotz vorheriger Aufbereitung werde in der Anlage gebrauchtes Frittierfett und keinesfalls naturbelassenes Pflanzenöl verbrannt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 27/07 des OVG Rheinland-Pfalz vom 14.06.2007